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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Spid:

--- Zitat von: Suntzu am 06.01.2019 15:09 ---
--- Zitat von: Spid am 06.01.2019 14:46 ---Ich fahre mich nicht fest. Ein abgeschlossenes Studium bietet zweifelsfrei die höhere Gewißheit, die damit verbundenen Kompetenzen zu haben, als kein Studium. Dazu braucht es keine aufwändigen Einstellungstests, denn die Prüfung hat beim qualifizierten Bewerber ja bereits stattgefunden. Mir erschließt sich auch der Verweis auf das letzte Jahrtausend nicht. Was soll sich geändert haben? YouTube-Tutorials?

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Ohne Ihnen nahe treten zu wollen. Sie bilden bei mir den Eindruck das sie wohl allein oder zum größten Teils ihre Berufserfahrung im ÖD gesammelt haben. Oder der Bezug zur freien Wirtschaft zu weit weg ist. Ja auch wenn das nichts mit der TV L Verhandlung zu tun hat. Ist es dennoch ein Konkurrent welche die Kompetenzen abgrasen.

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Daneben. Ich arbeite und arbeitete nicht im öD. Ein argumentum ad hominem sagt immer am meisten über denjenigen aus, der es vorbringt.

Max:

--- Zitat von: Suntzu am 06.01.2019 15:09 ---Einstellungstests sind durchaus sinnvoll insbesondere wenn die Abschlüsse Jahrzehnte her sind. Oder möchten Sie die Fraktion der "Ausruher" hier nicht schaden?

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Gerade bei dieser Gruppe sind Einstellungstests nicht sinnvoll. Wenn der Abschluss so lange her ist,  hat man einen langen Werdegang der hoffentlich von beruflichen  Erfolgen gepflastert ist,  anhand dem man die Qualifikation und Eignung abschätzen kann.
Öfter als nicht, gilt die Devise:  past successes/ accomplishments are a predictor of future success/ accomplishments.

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 06.01.2019 14:46 --- YouTube-Tutorials?

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Leider sind ja tatsächlich einige der heutigen "Akademiker" noch nicht mal mehr in der Lage eine google Recherche zu machen. O-Ton: Zuviel Text.

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 06.01.2019 14:10 ---Das alles wird natürlich nicht funktionieren, wenn einem promovierwilligen FHler/einem prüfungswilligen ÖD-MA per Verwaltungsschreiben schon vorab mitgeteilt wird, dass bei erfolgreich bestanden Promotion/Prüfungen Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert werden.

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Wo spielt denn eine Promotion bei der Eingruppierung eine Rolle??
Aber bei der Diskussion um Einstellungstests etc. fällt mir immer wieder ein, dass die EGO ja mit dem sonstigen beschäftigten eben auf ein Türöffner hat, vielleicht, sollte man auch hier mal "Tests" entwickeln, die nachweisen, dass jemand (k)ein sonstiger Beschäftigter im Sinne der tariflichen Interpretation ist.

Faunus:

--- Zitat von: Suntzu am 06.01.2019 14:40 ---...Schulbildung und Ausbildung / Studium das ultimum Ist. Das mag im letzten Jahrtausend so gewesen sein als es keine Alternativen gab an Bildung heranzukommen.

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Wenn wir Schulbildung und Ausbildung/Studium als ultimum aufgeben, dann können wir doch gleich wieder auf die Bäume hüpfen und wer glaubt "Googeln/Apps" füllt Bildungslücken, der sitzt schon auf einem Baum.

Der unkomplizierteste Weg für den Nachweis entsprechender Bildung ist und bleibt entsprechende Fachprüfung erfolgreich abzulegen. Das muss natürlich reguliert werden, damit so "ach ich probiere es mal"-Fälle garnicht in arbeitsaufwendiger Sinnlosigkeit auftreten können.

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