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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.01.2019 15:35 ---
--- Zitat von: Faunus am 06.01.2019 14:10 ---Das alles wird natürlich nicht funktionieren, wenn einem promovierwilligen FHler/einem prüfungswilligen ÖD-MA per Verwaltungsschreiben schon vorab mitgeteilt wird, dass bei erfolgreich bestanden Promotion/Prüfungen Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert werden.

--- End quote ---
Wo spielt denn eine Promotion bei der Eingruppierung eine Rolle??
Aber bei der Diskussion um Einstellungstests etc. fällt mir immer wieder ein, dass die EGO ja mit dem sonstigen beschäftigten eben auf ein Türöffner hat, vielleicht, sollte man auch hier mal "Tests" entwickeln, die nachweisen, dass jemand (k)ein sonstiger Beschäftigter im Sinne der tariflichen Interpretation ist.

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Eine erfolgreiche Promotion lässt die Fähigkeit auf wissenschaftliches Arbeiten vermuten, die einem FH-ler eigentlich immer abgesprochen wurde.

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 06.01.2019 15:50 ---Eine erfolgreiche Promotion lässt die Fähigkeit auf wissenschaftliches Arbeiten vermuten, die einem FH-ler eigentlich immer abgesprochen wurde.

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Also soll Ihrer Meinung dann eine Promotion als ein Nachweis für das Merkmal sonstiger Beschäftigter gelten, wo die persönliche Voraussetzung ein wissenschaftliches Hochschulstudium (E13+ z.B.) ist?

Ihnen ist aber bewusst, dass die Tätigkeiten einer E13 Stelle (im Teil 1 der EGO) nicht das wissenschaftliche Arbeiten ist.

Faunus:
Nein, E13 schwebte mir nicht vor.

Allerdings hatte ich auch kein Verständnis für die Entscheidung einen FHler mit erfolgreich absolvierter Promotion weiterhin mit E10 abzuspeisen, weil.....
Es vergingen Jahre an Diskussion und Streiterei bis zur Höhergruppierung.









Max:

--- Zitat von: Faunus am 06.01.2019 14:10 ---Das alles wird natürlich nicht funktionieren, wenn einem promovierwilligen FHler/einem prüfungswilligen ÖD-MA per Verwaltungsschreiben schon vorab mitgeteilt wird, dass bei erfolgreich bestanden Promotion/Prüfungen Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert werden.

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Was heißt hier "Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert". Wenn ich eine E8-Arbeit zu erledigen habe,  dann bekommt der Stellenaninhaber E8. Nur weil die Person in ihrer Freizeit BA, MA und Dr. nachholt,  kann doch kein Anspruch auf etwas über E8 begründet werden.
Müssten entsprechend deiner Logik auch meine derzeitigen Masterabsolventen höher als E8 bezahlt werden?
Wenn ich eine E13-Kraft benötige werd ich sicherlich keine Bestandskraft höhergruppieren, sondern entsprechende Person kann sich gerne im fairen Wettbewerb bewerben.  Und dann sieht's schlecht aus,  da man seinen Lebenslauf mit "einfachen" Tätigkeiten und demonstrierter nicht-Motivation für etwas höheres verbaut hat.

MoinMoin:

--- Zitat von: Faunus am 06.01.2019 18:04 ---Nein, E13 schwebte mir nicht vor.

Allerdings hatte ich auch kein Verständnis für die Entscheidung einen FHler mit erfolgreich absolvierter Promotion weiterhin mit E10 abzuspeisen, weil.....
Es vergingen Jahre an Diskussion und Streiterei bis zur Höhergruppierung.

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Wenn der FHler E11 Tätigkeiten auszuüben hat und E10 wg. fehlender persönlicher Voraussetzungen bekommen hat, dann bin ich voll bei Dir.
Aber jemanden "nur" mehr zu geben, weil er eine Promotion hat, ohne Änderung seiner Tätigkeiten wäre ja Unsinn .... im Sinne des Tarifsystems.....

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