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Tarifrunde 2019 - Diskussion

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Faunus:

--- Zitat von: MoinMoin am 06.01.2019 18:30 ---
--- Zitat von: Faunus am 06.01.2019 18:04 ---Nein, E13 schwebte mir nicht vor.

Allerdings hatte ich auch kein Verständnis für die Entscheidung einen FHler mit erfolgreich absolvierter Promotion weiterhin mit E10 abzuspeisen, weil.....
Es vergingen Jahre an Diskussion und Streiterei bis zur Höhergruppierung.

--- End quote ---
Wenn der FHler E11 Tätigkeiten auszuüben hat und E10 wg. fehlender persönlicher Voraussetzungen bekommen hat, dann bin ich voll bei Dir.

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Ja und Danke MoinMoin.

@Rest
Über Selbsverständlichkeiten  zu diskutieren... sorry, aber wenn jemand in  der Lage ist zu promovieren, wird er in der realen Arbeitswelt eher nicht als "einfacher" Ausgebildeter oder Meister eingesetzt, außer er ist Opfer von "unfähigen Entscheidungsträgern des ÖD".   
Platte Weisheiten wie "wenn E8-Tätigkeiten, dann E8-Bezahlung"  sollte man sich für die hier schon bejammerten "unterbezahlten Führungschaoten" aufsparen.
Outing: ich bin weder unterbezahlt noch als Führungskraft tätig ;-)


Iunius:

--- Zitat von: Faunus am 06.01.2019 14:10 ---Das könnte man z.B. auch dem Ausbildungsberuf Fachinformatiker in E9 (ich sehe eigentlich schon diese Ausnahme nicht ein, da alle 3-jährigen Ausbildungsberufe bis E8 kommen) den Stoff von 2-3  relevanten VO an HS reinpfeifen, die Prüfung(en) erfolgreich ablegen und damit in den Entgeltgruppen aufsteigen lassen.

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Diese Ausführung entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt mehrere 3-Jährige Ausbildungen deren Absolventen, je nach Arbeitsbeschreibung, sehr wohl in E9 oder E10 landen.
Bitte lesen Sie dazu die Anlage A zum TV-L und sehen Sie davon ab solche Behauptungen aufzustellen, es könnte Ihnen hier einer glauben...


EDIT: Und spid kann nicht im ÖD arbeiten, wer so viele Foreneinträge nachzuweisen hat muss dafür ja entsprechenden Zeitaufwand einplanen, da wirds schwer mit Arbeit :)   (bitte als Ironie Auffassen nicht als Beleidigung)

Spid:
Absolventen von dreijährigen Berufsausbildungen können auch problemlos in E14 (und als „sonstige“ auch in E15) kommen.

Iunius:

--- Zitat von: Spid am 06.01.2019 21:36 ---Absolventen von dreijährigen Berufsausbildungen können auch problemlos in E14 (und als „sonstige“ auch in E15) kommen.

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Eben, nur nicht direkt nach der Ausbildung worauf ich mich bezog, aber stimmt uneingeschränkt ja.

Faunus:

--- Zitat von: Iunius am 06.01.2019 21:27 ---Es gibt mehrere 3-Jährige Ausbildungen deren Absolventen, je nach Arbeitsbeschreibung, sehr wohl in E9 oder E10 landen.
Bitte lesen Sie dazu die Anlage A zum TV-L und sehen Sie davon ab solche Behauptungen aufzustellen, es könnte Ihnen hier einer glauben...


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Stimmt, "in der Regel" wäre sinnvoller gewesen als "alle".
Danke für die Berichtigung.

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