Ich finde es sehr ärgerlich, dass die stufengleiche Höhergruppierung nicht ausdrücklich im Forderungskatalog genannt wird. Diese Forderung wurde für die Tarifbeschäftigten des Bundes schon lange durchgesetzt. Für Beamte gilt sie sowieso. Diese Gerechtigkeitslücke muss dringend und unverzüglich geschlossen werden. Dazu ein Beispiel, erläutert, an meiner eigenen Person. Ich werde im Mai von E14 nach E15 aufsteigen, bei Beamten hieße das eine Beförderung vom Oberstudienrat zum Studiendirektor. Da ich gleichzeitig herabgestuft werde, bekomme ich in den ersten 5 Jahren, bei bester Steuerklasse netto gerade mal ein Plus 35€ für die zusätlziche Verantwortung und Mehrbelastung. Wäre ich Beamter oder tarifbeschäftigt beim Bund, wäre mein Zugewinn mehr als 10 mal so hoch.