Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Diskussion  (Read 365978 times)

Kaiser80

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #930 am: 10.01.2019 16:51 »
+1

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #931 am: 10.01.2019 17:13 »
Umbenennen und in Allgemeine Diskussion verschieben.
Oder dicht machen  :-X

Lothar57

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Antw:Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #932 am: 10.01.2019 17:26 »
Wie gibt es nur 35€ mehr?

Hinzu kommt noch der "Verlust" der bereits "abgeleisteten" Zeit in der bisherigen Stufe.
Auf längere Zeit gesehen, kommt da schon etwas zusammen.
In deinem Fall nicht aber wenn man dann noch in der Jahressonderzahlung durch einen ungünstigen Aufstieg sinkt, kommt das auch noch hinzu.

In meinem Fall E11 nach E12, müsste man schon rechnen und eine Höhergruppierung verschieben.

Auch Tarifbeschäftigte müssen meist erst jahrlang in Vorleistung gehen, bevor sie mit einer Höhergruppierung "belohnt" werden. Hinzu kommt noch eine evtl. Probezeit von mehreren Monaten, bevor die Höhergruppierung überhaupt wirksam wird.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Lothar57

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Antw:Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #933 am: 10.01.2019 17:33 »
Wie gibt es nur 35€ mehr?

Stimmt. Wenn du, wie ich von EG14, Stufe 5, auf EG15, Stufe 4, verschoben wirst, kriegst du nur noch den Brutto-Garantiebetrag von € 64,13. Das macht nach Steuern und Abgaben bei mir ca. 35€ netto aus.
Noch witziger wird die Sache, wenn du kurz vor dem Ende deiner Stufenlaufzeit höhergruppiert wirst. Dann verfallen nämlich die durchlaufenen Jahre und du wirst auf das erste Jahr der tiefergelegenen Stufe herabgesetzt. Du musst dann also beide Stufen noch mal voll durchlaufen. Großer Ehrgeiz wird bei Tarifbeschäftigen also bestraft und bei Beameten belohnt.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #934 am: 10.01.2019 17:37 »
Wie gibt es nur 35€ mehr?

Hinzu kommt noch der "Verlust" der bereits "abgeleisteten" Zeit in der bisherigen Stufe.
Auf längere Zeit gesehen, kommt da schon etwas zusammen.
In deinem Fall nicht aber wenn man dann noch in der Jahressonderzahlung durch einen ungünstigen Aufstieg sinkt, kommt das auch noch hinzu.

In meinem Fall E11 nach E12, müsste man schon rechnen und eine Höhergruppierung verschieben.

Auch Tarifbeschäftigte müssen meist erst jahrlang in Vorleistung gehen, bevor sie mit einer Höhergruppierung "belohnt" werden. Hinzu kommt noch eine evtl. Probezeit von mehreren Monaten, bevor die Höhergruppierung überhaupt wirksam wird.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Lothar57

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #935 am: 10.01.2019 17:39 »
Nunja, normalerweise ist die konkrete Erfahrung in den neuen Tätigkeiten am Beginn genau NULL... was Stufe 1 bedeutet. Da ist die Tatsache, dass man nicht weniger Gehalt bekommt schon das Entgegenkommen. :-)

Das stimmt nicht ganz. Du wirst bei einem Aufstieg in  der Gehaltsgruppe um mindestens eine Erfahrungstufe zurückgesetzt, so dass dein neues Gehalt so gerade eben über den alten Bezügen liegt. Liegt das Gehalt dann sogar unter dem vorherigen Niveau - wie bei mir- bekommst du nur noch einen Garantiebetrag von € 64,13 Brutto!!!!.  Nach Steuern und Abgaben halbiert sich dieser Betrag dann noch mal.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Lothar57

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Antw:Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #936 am: 10.01.2019 17:43 »
Wie gibt es nur 35€ mehr?

Hinzu kommt noch der "Verlust" der bereits "abgeleisteten" Zeit in der bisherigen Stufe.
Auf längere Zeit gesehen, kommt da schon etwas zusammen.
In deinem Fall nicht aber wenn man dann noch in der Jahressonderzahlung durch einen ungünstigen Aufstieg sinkt, kommt das auch noch hinzu.

In meinem Fall E11 nach E12, müsste man schon rechnen und eine Höhergruppierung verschieben.

Auch Tarifbeschäftigte müssen meist erst jahrlang in Vorleistung gehen, bevor sie mit einer Höhergruppierung "belohnt" werden. Hinzu kommt noch eine evtl. Probezeit von mehreren Monaten, bevor die Höhergruppierung überhaupt wirksam wird.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Das sollte eigentlich so sein. Isset aber nit. Bei Lehrern z.B. wird aber meist erwartet, dass sie zunächst einmal freiwillig zusätzliche Aufgaben übernehmen, bevor sie dann zum Studienrat, Oberstudienrat oder Studiendirektor aufsteigen.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Loth

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #937 am: 10.01.2019 17:45 »
Bitte um allgemeine Mäßigung!

Was haltet Ihr eigentlich davon, den Thread zu schließen und im Vorfeld der 1. Verhandlungsrunde am 21.01. einen neuen Thread zu starten? - dieser hier ist m.E. zu umfangreich und unlesbar geworden.

Umbenennen und "sticky" entfernen. So verschieben sich die persönlichen Befindlichkeiten nicht in andere Themenbereiche.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #938 am: 10.01.2019 17:46 »
Nunja, normalerweise ist die konkrete Erfahrung in den neuen Tätigkeiten am Beginn genau NULL... was Stufe 1 bedeutet. Da ist die Tatsache, dass man nicht weniger Gehalt bekommt schon das Entgegenkommen. :-)

Das stimmt nicht ganz. Du wirst bei einem Aufstieg in  der Gehaltsgruppe um mindestens eine Erfahrungstufe zurückgesetzt, so dass dein neues Gehalt so gerade eben über den alten Bezügen liegt. Liegt das Gehalt dann sogar unter dem vorherigen Niveau - wie bei mir- bekommst du nur noch einen Garantiebetrag von € 64,13 Brutto!!!!.  Nach Steuern und Abgaben halbiert sich dieser Betrag dann noch mal.

Es gibt keine „Erfahrungsstufen“, sondern nur Stufen der Entgelttabelle. Diese haben keinen Bezug zu Erfahrung. Die Behauptung, bei einer Höhergruppierung würde um mindestens eine Stufe „zurückgesetzt“, ist grundfalsch und zeugt ebenso von einer absolut unzureichenden Durchdringung der maßgeblichen tariflichen Regelung wie der Folgesatz. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, mindestens in Stufe 2. Eine Höhergruppierung kann mithin in eine höhere, niedrigere oder die gleiche Stufe führen, eine Stufenzuordnung zu einer Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der ein niedrigeres Tabellenentgelt erzielt wird, ist hingegen unmöglich.

Spid

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Antw:Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #939 am: 10.01.2019 17:54 »
Wie gibt es nur 35€ mehr?

Hinzu kommt noch der "Verlust" der bereits "abgeleisteten" Zeit in der bisherigen Stufe.
Auf längere Zeit gesehen, kommt da schon etwas zusammen.
In deinem Fall nicht aber wenn man dann noch in der Jahressonderzahlung durch einen ungünstigen Aufstieg sinkt, kommt das auch noch hinzu.

In meinem Fall E11 nach E12, müsste man schon rechnen und eine Höhergruppierung verschieben.

Auch Tarifbeschäftigte müssen meist erst jahrlang in Vorleistung gehen, bevor sie mit einer Höhergruppierung "belohnt" werden. Hinzu kommt noch eine evtl. Probezeit von mehreren Monaten, bevor die Höhergruppierung überhaupt wirksam wird.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Das sollte eigentlich so sein. Isset aber nit. Bei Lehrern z.B. wird aber meist erwartet, dass sie zunächst einmal freiwillig zusätzliche Aufgaben übernehmen, bevor sie dann zum Studienrat, Oberstudienrat oder Studiendirektor aufsteigen.

Meine Aussage ist aufgrund der Tarifautomatik ein stets gültiges verum und somit tautologisch.

Lothar57

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #940 am: 10.01.2019 18:01 »
Es gibt keine „Erfahrungsstufen“, sondern nur Stufen der Entgelttabelle. Diese haben keinen Bezug zu Erfahrung.

Der Begriff der Erfahrungsstufe ist in der Tat umgangssprachlich, aber dennoch sinngemäß nicht verkeht. Die Zuweisung einer Entgeltstufe bei einer Neueinstellung ist an die bisherige Erfahrung gekoppelt. Genauer Nachzulesen in §16.2 TV-L.

Die Behauptung, bei einer Höhergruppierung würde um mindestens eine Stufe „zurückgesetzt“, ist grundfalsch und zeugt ebenso von einer absolut unzureichenden Durchdringung der maßgeblichen tariflichen Regelung wie der Folgesatz. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, mindestens in Stufe 2. Eine Höhergruppierung kann mithin in eine höhere, niedrigere oder die gleiche Stufe führen, eine Stufenzuordnung zu einer Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der ein niedrigeres Tabellenentgelt erzielt wird, ist hingegen unmöglich.

Eine Höhergruppierung führt in der Praxis immer zu einer Herabstufung. Es gibt wohl keinen Fall, in der das Tabellententgelt einer bestimmten Stufe in einer höheren Gruppe unter dem Entgelt der gleichhohen Stufe in der davorliegenden Gruppe liegt.




Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #941 am: 10.01.2019 18:25 »
Es gibt keine „Erfahrungsstufen“, sondern nur Stufen der Entgelttabelle. Diese haben keinen Bezug zu Erfahrung.

Der Begriff der Erfahrungsstufe ist in der Tat umgangssprachlich, aber dennoch sinngemäß nicht verkeht. Die Zuweisung einer Entgeltstufe bei einer Neueinstellung ist an die bisherige Erfahrung gekoppelt. Genauer Nachzulesen in §16.2 TV-L.

Das ist unzutreffend. Die Stufen der Entgelttabelle bilden in keinster Weise Erfahrung und nur in sehr begrenztem Umfang - und zwar nur im Hinblick auf die Einstellung - einschlägige Berufserfahrung in geringem Umfang ab, siehe auch die angeführte tarifliche Norm.

Zitat
Die Behauptung, bei einer Höhergruppierung würde um mindestens eine Stufe „zurückgesetzt“, ist grundfalsch und zeugt ebenso von einer absolut unzureichenden Durchdringung der maßgeblichen tariflichen Regelung wie der Folgesatz. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, mindestens in Stufe 2. Eine Höhergruppierung kann mithin in eine höhere, niedrigere oder die gleiche Stufe führen, eine Stufenzuordnung zu einer Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der ein niedrigeres Tabellenentgelt erzielt wird, ist hingegen unmöglich.

Eine Höhergruppierung führt in der Praxis immer zu einer Herabstufung. Es gibt wohl keinen Fall, in der das Tabellententgelt einer bestimmten Stufe in einer höheren Gruppe unter dem Entgelt der gleichhohen Stufe in der davorliegenden Gruppe liegt.

Das ist unzutreffend. So führt jede Höhergruppierung aus Stufe 1 in eine höhere Stufe, jede Höhergruppierung aus Stufe 2 in die gleiche Stufe der nächsthöheren EG wie auch jede Höhergruppierung aus Stufe 3 der EG 4-7 und 11-13 in die Stufe 3 der nächsthöheren EG führt.

marco.berlin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #942 am: 10.01.2019 19:37 »
Und dennoch zeigt auch das letzte Beispiel, dass  der Aufstieg derzeit für TB nicht sonderlich lukrativ ist. Für diesen kleinen Betrag muss man schon überlegen, ob das Mehr an Verantwortung damit wirklich in einem angemessenen Verhältnis steht. Aber wie sag ich mir immer, man macht das ja nicht des Geldes wegen, sondern vorallem wegen des Spaßes und der Freude...  ;)
« Last Edit: 10.01.2019 20:20 von marco.berlin »

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #943 am: 11.01.2019 06:19 »
Bitte um allgemeine Mäßigung!

Was haltet Ihr eigentlich davon, den Thread zu schließen und im Vorfeld der 1. Verhandlungsrunde am 21.01. einen neuen Thread zu starten? - dieser hier ist m.E. zu umfangreich und unlesbar geworden.

Gerne, da er sowieso nur noch am Thema vorbeigeht.

Was zur Forderung von Verdi gesagt werden kann, wurde gesagt.
Nur noch nicht von jedem ...

MoinMoin

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Antw:Stufengleiche Höhergruppierung
« Antwort #944 am: 11.01.2019 08:04 »
Auch Tarifbeschäftigte müssen meist erst jahrlang in Vorleistung gehen, bevor sie mit einer Höhergruppierung "belohnt" werden. Hinzu kommt noch eine evtl. Probezeit von mehreren Monaten, bevor die Höhergruppierung überhaupt wirksam wird.
Nicht wenn nach Tarif korrekt bezahlt wird.
Aber das ist nur Theorie.
Noch witziger wird die Sache, wenn du kurz vor dem Ende deiner Stufenlaufzeit höhergruppiert wirst. Dann verfallen nämlich die durchlaufenen Jahre und du wirst auf das erste Jahr der tiefergelegenen Stufe herabgesetzt. Du musst dann also beide Stufen noch mal voll durchlaufen.
Die stufengleiche Höhergruppierung ist die einfachste Lösung, das Problem, dass man durch eine Höhergruppierung mittelfristig insgesamt weniger Geld erhalten kann (bei ungünstigem Timing), in den Griff zu bekommen. Logisch ist diese Verfahren allerdings auch nicht, ein Mindesbetrag, bezogen auf das alte Jahressalär wäre korrekter und würde auch das Probleme mit der JSZ lösen.