Autor Thema: Tarifrunde 2019 - Diskussion  (Read 367998 times)

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #735 am: 06.01.2019 15:19 »
Ich fahre mich nicht fest. Ein abgeschlossenes Studium bietet zweifelsfrei die höhere Gewißheit, die damit verbundenen Kompetenzen zu haben, als kein Studium. Dazu braucht es keine aufwändigen Einstellungstests, denn die Prüfung hat beim qualifizierten Bewerber ja bereits stattgefunden. Mir erschließt sich auch der Verweis auf das letzte Jahrtausend nicht. Was soll sich geändert haben? YouTube-Tutorials?

Ohne Ihnen nahe treten zu wollen. Sie bilden bei mir den Eindruck das sie wohl allein oder zum größten Teils ihre Berufserfahrung im ÖD gesammelt haben. Oder der Bezug zur freien Wirtschaft zu weit weg ist. Ja auch wenn das nichts mit der TV L Verhandlung zu tun hat. Ist es dennoch ein Konkurrent welche die Kompetenzen abgrasen.

Daneben. Ich arbeite und arbeitete nicht im öD. Ein argumentum ad hominem sagt immer am meisten über denjenigen aus, der es vorbringt.

Max

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #736 am: 06.01.2019 15:21 »
Einstellungstests sind durchaus sinnvoll insbesondere wenn die Abschlüsse Jahrzehnte her sind. Oder möchten Sie die Fraktion der "Ausruher" hier nicht schaden?
Gerade bei dieser Gruppe sind Einstellungstests nicht sinnvoll. Wenn der Abschluss so lange her ist,  hat man einen langen Werdegang der hoffentlich von beruflichen  Erfolgen gepflastert ist,  anhand dem man die Qualifikation und Eignung abschätzen kann.
Öfter als nicht, gilt die Devise:  past successes/ accomplishments are a predictor of future success/ accomplishments.
« Last Edit: 06.01.2019 15:23 von Max »

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #737 am: 06.01.2019 15:33 »
YouTube-Tutorials?
Leider sind ja tatsächlich einige der heutigen "Akademiker" noch nicht mal mehr in der Lage eine google Recherche zu machen. O-Ton: Zuviel Text.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #738 am: 06.01.2019 15:35 »
Das alles wird natürlich nicht funktionieren, wenn einem promovierwilligen FHler/einem prüfungswilligen ÖD-MA per Verwaltungsschreiben schon vorab mitgeteilt wird, dass bei erfolgreich bestanden Promotion/Prüfungen Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert werden.
Wo spielt denn eine Promotion bei der Eingruppierung eine Rolle??
Aber bei der Diskussion um Einstellungstests etc. fällt mir immer wieder ein, dass die EGO ja mit dem sonstigen beschäftigten eben auf ein Türöffner hat, vielleicht, sollte man auch hier mal "Tests" entwickeln, die nachweisen, dass jemand (k)ein sonstiger Beschäftigter im Sinne der tariflichen Interpretation ist.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #739 am: 06.01.2019 15:44 »
...Schulbildung und Ausbildung / Studium das ultimum Ist. Das mag im letzten Jahrtausend so gewesen sein als es keine Alternativen gab an Bildung heranzukommen.

Wenn wir Schulbildung und Ausbildung/Studium als ultimum aufgeben, dann können wir doch gleich wieder auf die Bäume hüpfen und wer glaubt "Googeln/Apps" füllt Bildungslücken, der sitzt schon auf einem Baum.

Der unkomplizierteste Weg für den Nachweis entsprechender Bildung ist und bleibt entsprechende Fachprüfung erfolgreich abzulegen. Das muss natürlich reguliert werden, damit so "ach ich probiere es mal"-Fälle garnicht in arbeitsaufwendiger Sinnlosigkeit auftreten können.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #740 am: 06.01.2019 15:50 »
Das alles wird natürlich nicht funktionieren, wenn einem promovierwilligen FHler/einem prüfungswilligen ÖD-MA per Verwaltungsschreiben schon vorab mitgeteilt wird, dass bei erfolgreich bestanden Promotion/Prüfungen Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert werden.
Wo spielt denn eine Promotion bei der Eingruppierung eine Rolle??
Aber bei der Diskussion um Einstellungstests etc. fällt mir immer wieder ein, dass die EGO ja mit dem sonstigen beschäftigten eben auf ein Türöffner hat, vielleicht, sollte man auch hier mal "Tests" entwickeln, die nachweisen, dass jemand (k)ein sonstiger Beschäftigter im Sinne der tariflichen Interpretation ist.

Eine erfolgreiche Promotion lässt die Fähigkeit auf wissenschaftliches Arbeiten vermuten, die einem FH-ler eigentlich immer abgesprochen wurde.


MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #741 am: 06.01.2019 17:00 »
Eine erfolgreiche Promotion lässt die Fähigkeit auf wissenschaftliches Arbeiten vermuten, die einem FH-ler eigentlich immer abgesprochen wurde.
Also soll Ihrer Meinung dann eine Promotion als ein Nachweis für das Merkmal sonstiger Beschäftigter gelten, wo die persönliche Voraussetzung ein wissenschaftliches Hochschulstudium (E13+ z.B.) ist?

Ihnen ist aber bewusst, dass die Tätigkeiten einer E13 Stelle (im Teil 1 der EGO) nicht das wissenschaftliche Arbeiten ist.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #742 am: 06.01.2019 18:04 »
Nein, E13 schwebte mir nicht vor.

Allerdings hatte ich auch kein Verständnis für die Entscheidung einen FHler mit erfolgreich absolvierter Promotion weiterhin mit E10 abzuspeisen, weil.....
Es vergingen Jahre an Diskussion und Streiterei bis zur Höhergruppierung.










Max

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #743 am: 06.01.2019 18:13 »
Das alles wird natürlich nicht funktionieren, wenn einem promovierwilligen FHler/einem prüfungswilligen ÖD-MA per Verwaltungsschreiben schon vorab mitgeteilt wird, dass bei erfolgreich bestanden Promotion/Prüfungen Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert werden.
Was heißt hier "Höhergruppierungen grundsätzlich verweigert". Wenn ich eine E8-Arbeit zu erledigen habe,  dann bekommt der Stellenaninhaber E8. Nur weil die Person in ihrer Freizeit BA, MA und Dr. nachholt,  kann doch kein Anspruch auf etwas über E8 begründet werden.
Müssten entsprechend deiner Logik auch meine derzeitigen Masterabsolventen höher als E8 bezahlt werden?
Wenn ich eine E13-Kraft benötige werd ich sicherlich keine Bestandskraft höhergruppieren, sondern entsprechende Person kann sich gerne im fairen Wettbewerb bewerben.  Und dann sieht's schlecht aus,  da man seinen Lebenslauf mit "einfachen" Tätigkeiten und demonstrierter nicht-Motivation für etwas höheres verbaut hat.

MoinMoin

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #744 am: 06.01.2019 18:30 »
Nein, E13 schwebte mir nicht vor.

Allerdings hatte ich auch kein Verständnis für die Entscheidung einen FHler mit erfolgreich absolvierter Promotion weiterhin mit E10 abzuspeisen, weil.....
Es vergingen Jahre an Diskussion und Streiterei bis zur Höhergruppierung.
Wenn der FHler E11 Tätigkeiten auszuüben hat und E10 wg. fehlender persönlicher Voraussetzungen bekommen hat, dann bin ich voll bei Dir.
Aber jemanden "nur" mehr zu geben, weil er eine Promotion hat, ohne Änderung seiner Tätigkeiten wäre ja Unsinn .... im Sinne des Tarifsystems.....

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #745 am: 06.01.2019 19:59 »
Nein, E13 schwebte mir nicht vor.

Allerdings hatte ich auch kein Verständnis für die Entscheidung einen FHler mit erfolgreich absolvierter Promotion weiterhin mit E10 abzuspeisen, weil.....
Es vergingen Jahre an Diskussion und Streiterei bis zur Höhergruppierung.
Wenn der FHler E11 Tätigkeiten auszuüben hat und E10 wg. fehlender persönlicher Voraussetzungen bekommen hat, dann bin ich voll bei Dir.


Ja und Danke MoinMoin.

@Rest
Über Selbsverständlichkeiten  zu diskutieren... sorry, aber wenn jemand in  der Lage ist zu promovieren, wird er in der realen Arbeitswelt eher nicht als "einfacher" Ausgebildeter oder Meister eingesetzt, außer er ist Opfer von "unfähigen Entscheidungsträgern des ÖD".   
Platte Weisheiten wie "wenn E8-Tätigkeiten, dann E8-Bezahlung"  sollte man sich für die hier schon bejammerten "unterbezahlten Führungschaoten" aufsparen.
Outing: ich bin weder unterbezahlt noch als Führungskraft tätig ;-)



Iunius

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #746 am: 06.01.2019 21:27 »
Das könnte man z.B. auch dem Ausbildungsberuf Fachinformatiker in E9 (ich sehe eigentlich schon diese Ausnahme nicht ein, da alle 3-jährigen Ausbildungsberufe bis E8 kommen) den Stoff von 2-3  relevanten VO an HS reinpfeifen, die Prüfung(en) erfolgreich ablegen und damit in den Entgeltgruppen aufsteigen lassen.

Diese Ausführung entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt mehrere 3-Jährige Ausbildungen deren Absolventen, je nach Arbeitsbeschreibung, sehr wohl in E9 oder E10 landen.
Bitte lesen Sie dazu die Anlage A zum TV-L und sehen Sie davon ab solche Behauptungen aufzustellen, es könnte Ihnen hier einer glauben...


EDIT: Und spid kann nicht im ÖD arbeiten, wer so viele Foreneinträge nachzuweisen hat muss dafür ja entsprechenden Zeitaufwand einplanen, da wirds schwer mit Arbeit :)   (bitte als Ironie Auffassen nicht als Beleidigung)
« Last Edit: 06.01.2019 21:33 von Iunius »

Spid

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #747 am: 06.01.2019 21:36 »
Absolventen von dreijährigen Berufsausbildungen können auch problemlos in E14 (und als „sonstige“ auch in E15) kommen.

Iunius

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #748 am: 06.01.2019 22:34 »
Absolventen von dreijährigen Berufsausbildungen können auch problemlos in E14 (und als „sonstige“ auch in E15) kommen.

Eben, nur nicht direkt nach der Ausbildung worauf ich mich bezog, aber stimmt uneingeschränkt ja.

Faunus

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Antw:Tarifrunde 2019 - Diskussion
« Antwort #749 am: 07.01.2019 00:20 »
Es gibt mehrere 3-Jährige Ausbildungen deren Absolventen, je nach Arbeitsbeschreibung, sehr wohl in E9 oder E10 landen.
Bitte lesen Sie dazu die Anlage A zum TV-L und sehen Sie davon ab solche Behauptungen aufzustellen, es könnte Ihnen hier einer glauben...


Stimmt, "in der Regel" wäre sinnvoller gewesen als "alle".
Danke für die Berichtigung.