Autor Thema: Anerkenung einschlägiger Berufserfahrung  (Read 4071 times)

ahubert

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Anerkenung einschlägiger Berufserfahrung
« am: 12.11.2018 09:31 »
Hallo,

ich habe eine Frage zur Stufeneinordnung. Ich habe im Jahr 2013-2014 ein Jahr bei der BA gearbeitet und anschließend die gleiche Tätigkeit ausgeführt, war aber dann kommunal angestellt. Der Vertrag lief von 2014- 2016. Nun meine Frage in welche Stufe kann ich  mich rechtlich einordnen lassen, wenn ich diese Tätigkeit ab 2019 wieder beginne, aber in einer anderen Kommune? Habe ich Anspruch auf einer höhere Stufe, als Stufe I? Vielen Dank für die Antwort.

Kat

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Antw:Anerkenung einschlägiger Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 12.11.2018 12:03 »
Da drei Jahre dazwischen liegen musst Du schon gut verhandeln, um mehr als Stufe I zu bekommen. Anspruch besteht nicht mehr, weil die Pause zu lange war.