Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Tarifrunde - Zukunft

<< < (37/37)

Kaiser80:

--- Zitat von: nichts_tun am 04.12.2018 15:15 ---

Schlagwort Abgeltungssteuer: Da ich nicht unter den Spitzensteuersatz falle, sondern einen Steuersatz von unter 25% habe (sagt jedenfalls mein Elster), finde ich die 25% Abgeltungssteuer sogar recht happig. Da fände ich eine Besteuerung entsprechend des tatsächlichen Steuersatzes gerechter.

--- End quote ---

Sofern es in der ESt-Erklärung beantragt wird, werden die Einkünfte aus KapVermögen mit dem tatsächlichen (niedrigerem) Steuersatz besteuert.

Über die 25% "freuen" sich eher andere. Die 25% resultieren noch aus Steinbrücks Zeiten (Stichwort kapitalflucht): "Lieber 25% von x als nix."

JC83:

--- Zitat von: Max am 04.12.2018 19:21 --- So ein bisschen Finanzkrise stört da nicht auf längere Sicht, v.a. in Kombination mit Cost Averaging durch monatliches "sparen" in breit gestreute Anlagen, z.B. günstige Index ETFs.

--- End quote ---

Ja, wobei der CAE mit zunehmender Größe des Depots immer weniger Einfluss hat.

MoinMoin:

--- Zitat von: Finanzer am 04.12.2018 10:21 ---während der Schulzeit bekommen würde.... aber dazu müsste die Schule auf das Leben vorbereiten :-)

Ein höherer Sparerpauschbetrag wäre weiterhin hilfreich.

--- End quote ---
Tja, Dreisatz können wäre schon mal ein anfang und ja den Pauschbetrag dürfen die gerne erhöhen, der ist ja recht neutral....

MoinMoin:

--- Zitat von: ChrBY am 04.12.2018 20:26 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 04.12.2018 15:15 ---Schlagwort Abgeltungssteuer: Da ich nicht unter den Spitzensteuersatz falle, sondern einen Steuersatz von unter 25% habe (sagt jedenfalls mein Elster), finde ich die 25% Abgeltungssteuer sogar recht happig. Da fände ich eine Besteuerung entsprechend des tatsächlichen Steuersatzes gerechter.
--- End quote ---
Warum geben Sie Ihre Kapitalerträge dann nicht in Ihrer Steuererklärung an? Das Finanzamt führt dann eine Günstigerprüfung durch und versteuert – sofern niedriger – die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz.

Aber: Bitte denken Sie dabei an den Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Ich vermute, Sie meinten mit 25 % Ihren Durchschnittssteuersatz. Versteuert wird jeder zusätzlich verdiente Euro (egal, ob Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder veranlagte Kapitaleinkünfte) selbstverständlich mit dem individuellen Grenzsteuersatz, der, wie ich annehme, bei Ihnen wesentlich höher liegen dürfte.

--- End quote ---
Tja, ich glaube wenn nichts_tun tatsächlich so rund 15.000€ Jahreseinkommen hat (Grenzstuer <25%), dann wird es tatsächlich eng mit dem Sparen. Bei den 25% Durchschnittssteuersatz, wird der nächste Euro schon mit ~38% versteuert....
 :o :o :P :-[

nichts_tun:

--- Zitat von: ChrBY am 04.12.2018 20:26 ---Warum geben Sie Ihre Kapitalerträge dann nicht in Ihrer Steuererklärung an? Das Finanzamt führt dann eine Günstigerprüfung durch und versteuert – sofern niedriger – die Kapitalerträge mit dem individuellen Steuersatz.

Aber: Bitte denken Sie dabei an den Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz. Ich vermute, Sie meinten mit 25 % Ihren Durchschnittssteuersatz. Versteuert wird jeder zusätzlich verdiente Euro (egal, ob Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder veranlagte Kapitaleinkünfte) selbstverständlich mit dem individuellen Grenzsteuersatz, der, wie ich annehme, bei Ihnen wesentlich höher liegen dürfte.

--- End quote ---

Danke für den Hinweis. Das war mir zuvor ja gar nicht klar, was ich da alles im ELSTER angegeben muss/darf/kann.  8)


--- Zitat von: MoinMoin am 05.12.2018 11:12 ---Tja, ich glaube wenn nichts_tun tatsächlich so rund 15.000€ Jahreseinkommen hat (Grenzstuer <25%), dann wird es tatsächlich eng mit dem Sparen. Bei den 25% Durchschnittssteuersatz, wird der nächste Euro schon mit ~38% versteuert....
 :o :o :P :-[

--- End quote ---

Leider sogar weniger als 15 K Jahreseinkommen...aber das FA muss ja auch nicht alles wissen. :-X

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version