Autor Thema: Einordnung Personalreferent  (Read 15154 times)

LogiJöw

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Einordnung Personalreferent
« am: 12.11.2018 16:07 »
Hallo zusammen,

in welcher Entgeltgruppe könnte man eine Stelle mit folgenden Merkmalen verorten ?

Voraussetzungen: knapp 500 MA im Sozialbereich, Unterstützung der GF bei Personal und Arbeitssicherheit.

Schwerpunktaufgaben:
- Personalverwaltung und Gehaltsabrechnung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsbereichsleitung neu gestalten und organisieren
- Personal-Rekrutierungsstrategie entwickeln und die dazugehörigen Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsbereichsleitung und den Leitungs-MA
- Leitungs-MA bei Personalakquise und -auswahl unterstützen
- Aufbau des Personalcontrollings in Zusammenarbeit mit GF
- Zusammenarbeit mit dem BR inkl. Beachtung und Organisation der Beteiligungsrechte bei Personalangelegenheiten

Profil:
- abgeschlossenes Studium mit Schwerpunkt Personal / Berufsausbildung mit vergleichbarem Hintergrund.
- fundierte Erfahrungen im operativen Personalmanagement
- Kenntnisse im Arbeits-, Vertrags-, Sozialversicherungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie im Tarifrecht TV-L.
- Lust, Veränderungsprozesse zu gestalten, den Verantwortungsbereich selbständig zu organisieren und weiterzuentwickeln.
- Analytisches Denken, Transparenz und Beteiligungsorientierung, Freude am gemeinsamen Austausch
- Impulsgeber, lösungsorientierte Kommunikation, Moderationsgeschick.
- sicheres, verbindliches Auftreten.

Rahmenbedingungen:
- anspruchsvolle Führungsposition mit großem Gestaltungsspielraum in sehr gut aufgestelltem und soliden Unternehmen mit engagierten MA.
- unbefristete Anstellung.
- enge, kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der GF.
- leistungsgerechte Vergütung (Anlehnung an TV-L).

Vielleicht E11 oder E12 ? Danke schon mal vorab für Hinweise und Meinungen  :)

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #1 am: 19.11.2018 14:15 »
Ich hätte sogar höher angesetzt: EG 13.

Spid

  • Gast
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #2 am: 19.11.2018 14:47 »
Je nach Zuschnitt E9 bis E11.

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #3 am: 19.11.2018 15:06 »
Hallo zusammen,

- leistungsgerechte Vergütung (Anlehnung an TV-L).


Der AG ist nicht "klassicher" öD?

Hain

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 197
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #4 am: 19.11.2018 15:21 »
Moin,

was Spid schreibt: EG 9 bis 11. Für das besondere Maß der Verantwortung der 12 fehlt einiges. Für 10 und 11 würde ich genauer hinschauen. Auf bedeutsame eigene Entscheidungskompetenz lässt der Text nicht unmittelbar schließen.

Grüße
Hain

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #5 am: 19.11.2018 15:30 »
Moin,

was Spid schreibt: EG 9 bis 11. Für das besondere Maß der Verantwortung der 12 fehlt einiges. Für 10 und 11 würde ich genauer hinschauen. Auf bedeutsame eigene Entscheidungskompetenz lässt der Text nicht unmittelbar schließen.

Grüße
Hain

Unabhängig der tatsächlichen Einordnung, verwirrt mich der Begriff "Referent" in der Beschreibung (daher meine Einschätzung der E13).

Ein kurzer Check bei Interamt lässt mich vermuten, dass ein Großteil der Behörden "Referenten" in E13 und höher ansiedelt.

Spid

  • Gast
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #6 am: 19.11.2018 15:38 »
Da „Referent“ ja kein geschützter Begriff ist und der Typ, der den Summer an der Zugangstür drückt, nun Supervisory Physical Access Manager heißt, kann man eher davon ausgehen, daß die ausschreibende Organisation - vielleicht ein Zuwendungsempfänger - alles außer Geld hat und deshalb auf sozialistische Traditionen (Titel, Orden, Ehrungen statt Geld) zurückgreift.

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #7 am: 19.11.2018 15:50 »
Da „Referent“ ja kein geschützter Begriff ist und der Typ, der den Summer an der Zugangstür drückt, nun Supervisory Physical Access Manager heißt, kann man eher davon ausgehen, daß die ausschreibende Organisation - vielleicht ein Zuwendungsempfänger - alles außer Geld hat und deshalb auf sozialistische Traditionen (Titel, Orden, Ehrungen statt Geld) zurückgreift.

Korrekt; daher der kurze "heuristische" Check bei Interamt, der mich annehmen lässt, dass die Behörden Deutschlands mit Referent i.d.R. eine wissenschaftlich arbeitende Person meinen.

Ableiten lässt sich daraus für den Fragesteller natürlich wenig. Aber wer weiß schon, wer sich was bei dieser Auscchreibung gedacht hat.

Spid

  • Gast
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #8 am: 19.11.2018 15:53 »
Mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich ja eben nicht um eine Behörde.

JC83

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 891
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #9 am: 19.11.2018 15:59 »
Mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich ja eben nicht um eine Behörde.

Ja, ist auch meine Vermutung; oder ein entsprechendes "Zwitterwesen" wie IHK oder Handwerkskammer - jene zahlen auch gerne mal "übertariflich", aber z.T auch deutlich schlechter.

Genannt wurde ja immerhin "Sozialbereich".


LogiJöw

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 117
Antw:Einordnung Personalreferent
« Antwort #10 am: 19.11.2018 21:17 »
Es handelt sich um einen e.V. als freien Träger der Jugendhilfe. Nach meinen Kenntnissen lässt sich damit ganz gut Geld verdienen, es ist mitnichten so, dass diese Einrichtungen immer knapp bei Kasse sind. Ob das dann an die Mitarbeiter weitergereicht wird, ist eine andere Frage.