Autor Thema: Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde  (Read 10652 times)

Maximus2584

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Hallo,

ich habe vor von einem unbefristeten Vertrag zu wechseln und zwar von Bezirksamt zu Bezirksamt. Ich hätte 5 Monate Arbeit hinter mir, was auch heißt, dass die Probezeit noch von einem Monat bestehen würde. Des Weiteren bin ich zur Zeit in 9 TV-L, Fallgruppe 3 eingruppiert und die neue Stelle wäre Fallgruppe zwei, was auch heißt von dem mittleren Dienst in den gehobenen Dienst zu wechseln.

Ich wollte natürlich sofort in einer höheren Stufe einsteigen und förderliche Berufszeit und einschlägige geltend machen. Zur Zeit habe ich die Antwort bekommen, dass die förderliche Zeit nicht anerkannt wird, denn ich habe unbefristeten Vertrag und wechsel  zu einem befristeten und laut "Absatz 4 zu § 16 T-VL scheidet  die Anwendung dieser Personalgewinnungsmaßnahme  (förderliche Zeiten) aus". Kann man ein Argument dagegen bringen?

Des Weiteren ist meine aktuelle Stelle, auch wenn ich "nur" bis zum Wechsel 5 Monate arbeite deutlich umfangreicher und ich komme in Berührung mit meinem neuen Gebiet und habe sogar teilweise damit zu tun (Berechnungen, Kaution zurück holen, abschließende Bearbeitung nach der Aktenabgabe, denn meistens wird es nicht abgeschlossen) und im Prinzip könnte ich innerhalb sehr kurzer Zeit(ca. 1-2 Monate) geplannt sind mindestens sechs Monate Anlernzeit) von meiner Seite selbstständig arbeiten und durch diesen Grund möchte ich auch sofort höhere Stufe haben.

Der Grund für die Stelle, welche besetzt wird, ist auch, dass ein MA in den Personalrat für 2 Jahre wechseln wird und ich weiß, dass es gravierenden Personalmangel gibt und die Stelle ansonsten länger unbesetzt wird.

Welche Argumente bzw. welche Paragraphen würde ich anbringen können aus dem TV-L um erstens höhere Stufe sofort zu erhalten und wie verhält sich die Sache mit der Probezeit, denn wenn 5 Monate vorbei sind, so müssen es nur 4 Wochen sein beim "neuen" Arbeitgeber?

Vielen Dank für die Informationen.

Pseudonym

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #1 am: 12.11.2018 20:41 »
Hallo,

Du wirfst hier diverse Punkte durcheinander und unterliegst einigen Irrtümern. Fakt ist: entweder hast Du (mehrjährige) einschlägige Erfahrung und kannst diese nachweisen oder eben nicht. Einschlägig bedeutet nahezu unverändert fortzusetzende Arbeit.

Ebenso ist §16(4) nicht Dein Satz, sondern §16(5) und ist als Kann-Regelung auch eine freiwillige Leistung des AGs. Also entweder bist Du ein Hauptgewinn und er will Dich unbedingt, dann kann er den 5 ziehen oder Du bist es nicht, und es ist ihm herzlich egal, ob er Dich als AN hat. Dann zieht er ihn eben nicht.

So Du erheblich in der Leistung über dem Durchschnitt liegst, kann Deine Stufenlaufzeit auf die Hälfte verkürzt werden. Bedeutet im Umkehrschluss, regelmäßig erst nach der Hälfte der jeweiligen Stufe einen solchen Antrag stellen zu können. Die Leistungen in den vorherigen Stufen sind dafür unerheblich.


Ich konnte bisher Deinen Ausführungen nichts entnehmen, was mich einen §16(5) oder gar §17(2) für Dich in Betracht kommen lassen würde.
« Last Edit: 12.11.2018 20:44 von Pseudonym »

Kat

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #2 am: 13.11.2018 10:32 »
Wechselst Du tatsächlich den Arbeitgeber? Für mich klingt das nach Berlin und TV-L ist ja das Land.  Wenn Du beim Land Berlin angestellt bist und das auch bleibst, wechselst Du ja nicht den Arbeitgeber sondern wirst nur in ein anderes Amt bzw. andere Dienststelle umgesetzt.

Maximus2584

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #3 am: 13.11.2018 17:19 »
Hallo,

Du wirfst hier diverse Punkte durcheinander und unterliegst einigen Irrtümern. Fakt ist: entweder hast Du (mehrjährige) einschlägige Erfahrung und kannst diese nachweisen oder eben nicht. Einschlägig bedeutet nahezu unverändert fortzusetzende Arbeit.

Ebenso ist §16(4) nicht Dein Satz, sondern §16(5) und ist als Kann-Regelung auch eine freiwillige Leistung des AGs. Also entweder bist Du ein Hauptgewinn und er will Dich unbedingt, dann kann er den 5 ziehen oder Du bist es nicht, und es ist ihm herzlich egal, ob er Dich als AN hat. Dann zieht er ihn eben nicht.

So Du erheblich in der Leistung über dem Durchschnitt liegst, kann Deine Stufenlaufzeit auf die Hälfte verkürzt werden. Bedeutet im Umkehrschluss, regelmäßig erst nach der Hälfte der jeweiligen Stufe einen solchen Antrag stellen zu können. Die Leistungen in den vorherigen Stufen sind dafür unerheblich.


Ich konnte bisher Deinen Ausführungen nichts entnehmen, was mich einen §16(5) oder gar §17(2) für Dich in Betracht kommen lassen würde.


Danke für die Antwort und §16(5) habe ich schon zur Anwendung gebracht und dieser wird zur Zeit überprüft, jedoch dauert ja das bekanntlich etwas länger. Wie ist es mit der Probezeit, wird diese 1 zu 1 übernommen?

Vielen Dank für die Antwort.

Lars73

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #4 am: 13.11.2018 17:25 »
Was ist denn die aktuelle Stufe und welche Berufserfahrung liegt vor? Wird das bisherige unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und du wechselst in ein neues befristetes oder bleibt das unbefristete Arbeitsverhältnis erhalten?

Normalerweise sollte es Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sein. Stufe und Zeiten in der E9 bleiben erhalten. Probezeit wird vermutlich fortgesetzt.

Maximus2584

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #5 am: 15.11.2018 16:37 »
Was ist denn die aktuelle Stufe und welche Berufserfahrung liegt vor? Wird das bisherige unbefristete Arbeitsverhältnis beendet und du wechselst in ein neues befristetes oder bleibt das unbefristete Arbeitsverhältnis erhalten?

Normalerweise sollte es Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sein. Stufe und Zeiten in der E9 bleiben erhalten. Probezeit wird vermutlich fortgesetzt.

So, wie es aussieht soll ich wohl kündigen und in das befristete Verhältnis wechseln.

Meine Frage wäre, ob in diesem Schreiben alles richtig ist und ich nichts dagegen argumentieren kann?

Danke für die Antwort

Spid

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #6 am: 15.11.2018 16:46 »
Der erste Absatz ist schon mal nicht richtig. Ich würde ja nicht irgendwo anfangen, wo man nicht mal einen Satz in deutscher Sprache zu Papier bringen kann. Wenn es daran schon hapert, liegt meist noch mehr im Argen. Wobei ja schon festgestellt wurde, daß es sich wohl um Berlin handelt - da läuft eh nix zusammen.

Maximus2584

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #7 am: 15.11.2018 17:07 »
Der erste Absatz ist schon mal nicht richtig. Ich würde ja nicht irgendwo anfangen, wo man nicht mal einen Satz in deutscher Sprache zu Papier bringen kann. Wenn es daran schon hapert, liegt meist noch mehr im Argen. Wobei ja schon festgestellt wurde, daß es sich wohl um Berlin handelt - da läuft eh nix zusammen.

:))) das habe ich auch gemerkt, wobei mich der zweite Absatz eher interessiert :))

Spid

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #8 am: 15.11.2018 17:24 »
Da es sich um die Nichtanwendung von Kann-Regelungen handelt, bedarf es dafür keine Begründung.

Maximus2584

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #9 am: 17.11.2018 11:24 »
Da es sich um die Nichtanwendung von Kann-Regelungen handelt, bedarf es dafür keine Begründung.

Mir geht es um die Aussage, dass nach einem unbefristeten Vertrag und einem Wechsel ins befristete Verhältnis keine Anwendung der Punkte möglich sind. Wo kann ich diese Aussage im TV-L finden?

Des Weiteren, wie würde es mit der Probezeit aussehen falls, ich im August 2018 angefangen habe und zum 01.01.2018 bei meinem Arbeitgeber kündige und auch zum 01.01.2018 bei der anderen Behörde anfange? Es ist ja keine Zeit dazwischen, jedoch wurde das Arbeitsverhältnis bei einer Behörde unterbrochen und würde theoretisch bei der neuen Stelle weiter laufen und es ist immer noch Land Berlin? Ich hätte ja theoretisch nur 1 Monat Probezeit oder wird es von Anfang beginnen und wieder 6 Monate laufen?

Danke für die Hilfe :)

Spid

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #10 am: 17.11.2018 11:27 »
Da es sich um die Nichtanwendung von Kann-Regelungen handelt, bedarf es dafür keine Begründung.

Mir geht es um die Aussage, dass nach einem unbefristeten Vertrag und einem Wechsel ins befristete Verhältnis keine Anwendung der Punkte möglich sind. Wo kann ich diese Aussage im TV-L finden?

Nirgends. AG legen selbst fest, wann sie Kann-Regelungen anwenden und wann nicht.

Maximus2584

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #11 am: 17.11.2018 11:52 »
Da es sich um die Nichtanwendung von Kann-Regelungen handelt, bedarf es dafür keine Begründung.

Mir geht es um die Aussage, dass nach einem unbefristeten Vertrag und einem Wechsel ins befristete Verhältnis keine Anwendung der Punkte möglich sind. Wo kann ich diese Aussage im TV-L finden?

Nirgends. AG legen selbst fest, wann sie Kann-Regelungen anwenden und wann nicht.

Es geht um die "förderliche" Erfahrung, da ich früher im ÖD schon tätig war und viele Stationen mit Leitungserfahrung habe, was ich in der Stufe gerne sehen würde, jedoch Laut dem zweiten Absatz, dies nicht angewandt werden kann.... Allerdings finde ich dies nicht im TV-L. Zu der Probezeit, kannst du nichts sagen?

Spid

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #12 am: 17.11.2018 12:07 »
Da es sich um die Nichtanwendung von Kann-Regelungen handelt, bedarf es dafür keine Begründung.

Mir geht es um die Aussage, dass nach einem unbefristeten Vertrag und einem Wechsel ins befristete Verhältnis keine Anwendung der Punkte möglich sind. Wo kann ich diese Aussage im TV-L finden?

Nirgends. AG legen selbst fest, wann sie Kann-Regelungen anwenden und wann nicht.

Es geht um die "förderliche" Erfahrung, da ich früher im ÖD schon tätig war und viele Stationen mit Leitungserfahrung habe, was ich in der Stufe gerne sehen würde, jedoch Laut dem zweiten Absatz, dies nicht angewandt werden kann.... Allerdings finde ich dies nicht im TV-L.

Dein Begehren ist mir klar. Ich habe hinreichend ausgeführt, warum eine entsprechende Regelung im Tarifvertrag nicht enthalten ist.

Zitat
Zu der Probezeit, kannst du nichts sagen?

Ob und wie lange eine erneute Probezeit statthaft ist, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab und kann aufgrund der Sachverhaltsschilderung nicht beurteilt werden.

Skedee Wedee

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #13 am: 17.11.2018 16:31 »
Schließt das TzBfG in § 14 II nicht aus, dass mit demselben Arbeitgeber zuerst ein unbefristetes, anschließend ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird? Oder liegen hier zwei unterschiedliche Arbeitgeber vor?

Spid

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #14 am: 17.11.2018 16:46 »
Nein und nein.