Es ist für mich wirklich unbegreiflich, dass die Stadt Berlin eine Kündigung und Neueinstellung verlangt. Bei uns (Stadt Hamburg) wird in solch einem Fall befristet abgeordnet, so verliert der Beschäftigte auch nicht seine unbefristete Stelle. Die Probezeit würde auch weiterlaufen und nicht neu beginnen.
Außerdem gilt beim Wechsel von der "kleinen E9" zur "großen E9", dass man die Stufenlaufzeit tagegenau mitnimmt und wenn man bereits länger in derselben Stufe in der kleinen E9 war (z.B. seit 3 Jahren in Stufe 2) gleich in die höhere Stufe (in meinem Beispiel also der Stufe 3) zugeordnet wird.
Es spricht nicht gerade für die neue Behörde, wenn eine Kündigung und Neueinstellung verlangt wird, anstatt einfach eine Abordnung vorzunehmen.