Autor Thema: Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde  (Read 10730 times)

Maximus2584

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #15 am: 18.11.2018 13:07 »
Schließt das TzBfG in § 14 II nicht aus, dass mit demselben Arbeitgeber zuerst ein unbefristetes, anschließend ein befristetes Arbeitsverhältnis eingegangen wird? Oder liegen hier zwei unterschiedliche Arbeitgeber vor?

Arbeitgeber bleibt ja Land Berlin, nur andere Behörde.

Skedee Wedee

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #16 am: 19.11.2018 14:33 »
Genau deswegen verstehe ich nicht (unter der Prämisse desselben AG), dass der TE von einem unebfristeten in einen befristeten Arbeitsvertrag wechseln soll. Meines Wissens verhindert doch § 14 II TzBfG, dass ein Arbeitnehmer von einem unbefristeten Vertrag in einen (sachgrundlos) befristeten Vertrag wechselt.

Spid

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #17 am: 19.11.2018 14:43 »
Eine sachgrundlose Befristung war nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung.

Skedee Wedee

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #18 am: 19.11.2018 14:54 »
 ;)

JC83

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #19 am: 19.11.2018 15:19 »
Der erste Absatz ist schon mal nicht richtig. Ich würde ja nicht irgendwo anfangen, wo man nicht mal einen Satz in deutscher Sprache zu Papier bringen kann. Wenn es daran schon hapert, liegt meist noch mehr im Argen. Wobei ja schon festgestellt wurde, daß es sich wohl um Berlin handelt - da läuft eh nix zusammen.

:))) das habe ich auch gemerkt, wobei mich der zweite Absatz eher interessiert :))

Die Kollegen haben vermutlich hieraus zitiert:

Die Dienststellen können - befristet bis zum 31. Dezember 2021 - bei Einstellungen von Bewerberin-nen und Bewerbern in Personalmangelsituationen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung in zwin-gend notwendigen Einzelfällen darüber entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang förderliche Zeiten für die Stufenzuordnung zu berücksichtigen sind. Die Anwendung dieser Personalgewinnungsmaßnahme scheidet jedoch aus, wenn die/der Beschäftigte in einem vorherigen unbefristeten Arbeitsverhältnis im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L beim Land Berlin beschäftigt war.


Aber warum willst du aus einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag wechseln?

Es macht doch, bei der Arbeitsmarktlage, Sinn, auf eine "bessere" Ausschreibung zu warten.


Maximus2584

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #20 am: 19.11.2018 19:21 »
Der erste Absatz ist schon mal nicht richtig. Ich würde ja nicht irgendwo anfangen, wo man nicht mal einen Satz in deutscher Sprache zu Papier bringen kann. Wenn es daran schon hapert, liegt meist noch mehr im Argen. Wobei ja schon festgestellt wurde, daß es sich wohl um Berlin handelt - da läuft eh nix zusammen.

:))) das habe ich auch gemerkt, wobei mich der zweite Absatz eher interessiert :))

Die Kollegen haben vermutlich hieraus zitiert:

Die Dienststellen können - befristet bis zum 31. Dezember 2021 - bei Einstellungen von Bewerberin-nen und Bewerbern in Personalmangelsituationen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung in zwin-gend notwendigen Einzelfällen darüber entscheiden, ob und ggf. in welchem Umfang förderliche Zeiten für die Stufenzuordnung zu berücksichtigen sind. Die Anwendung dieser Personalgewinnungsmaßnahme scheidet jedoch aus, wenn die/der Beschäftigte in einem vorherigen unbefristeten Arbeitsverhältnis im Sinne der Protokollerklärung Nr. 3 zu § 16 Abs. 2 TV-L beim Land Berlin beschäftigt war.


Aber warum willst du aus einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag wechseln?

Es macht doch, bei der Arbeitsmarktlage, Sinn, auf eine "bessere" Ausschreibung zu warten.


Durch die Änderung von dem "mittleren" Dienst zum "gehobenen" Dienst eröffnen sich andere Möglichkeiten für mich in der Zukunft, denn entweder wird die Stelle entfristet oder man kann sich auf andere Stellen beim gleichen Amt bewerben. Ich habe kein VL 2 oder Studium (und nur für "E9" mache ich es nicht), jedoch in meiner Vergangenheit viele Leitungspositionen gehabt und im mittleren Dienst zu sein erfüllt mich nicht, noch aus dem Grund, dass meine Tätigkeit momentan deutlich umfangreicher ist, als die neue Position. Des Weiteren, je mehr ich an Wissen bringe, um so mehr Möglichkeiten werden sich eröffnen. Also bedingt durch die Arbeitslage im ÖD kann ich sagen, dass man eigentlich die nächsten 10 Jahre eher stark gefragt wird, denn es gibt mehr offene Stellen als geeignetes Personal :)

Max

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #21 am: 21.11.2018 23:33 »
Sagt der 3. Absatz dann nicht wiederum, dass die Stufen übernommen werden?

Spid

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #22 am: 22.11.2018 08:27 »
Nein. Die Stufenlaufzeit ist jene Zeit, nach der in einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber die nächste Stufe erreicht wird. Eine Anrechnung auf die Stufenlaufzeit verkürzt lediglich den Verbleib in der jeweiligen Stufe.

Persi

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #23 am: 10.12.2018 10:21 »
Es ist für mich wirklich unbegreiflich, dass die Stadt Berlin eine Kündigung und Neueinstellung verlangt. Bei uns (Stadt Hamburg) wird in solch einem Fall befristet abgeordnet, so verliert der Beschäftigte auch nicht seine unbefristete Stelle. Die Probezeit würde auch weiterlaufen und nicht neu beginnen.
Außerdem gilt beim Wechsel von der "kleinen E9" zur "großen E9", dass man die Stufenlaufzeit tagegenau mitnimmt und wenn man bereits länger in derselben Stufe in der kleinen E9 war (z.B. seit 3 Jahren in Stufe 2) gleich in die höhere Stufe (in meinem Beispiel also der Stufe 3) zugeordnet wird.

Es spricht nicht gerade für die neue Behörde, wenn eine Kündigung und Neueinstellung verlangt wird, anstatt einfach eine Abordnung vorzunehmen.

JC83

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Antw:Eingruppierung beim Wechsel Behörde zu Behörde
« Antwort #24 am: 10.12.2018 13:27 »
Es ist für mich wirklich unbegreiflich, dass die Stadt Berlin eine Kündigung und Neueinstellung verlangt. Bei uns (Stadt Hamburg) wird in solch einem Fall befristet abgeordnet, so verliert der Beschäftigte auch nicht seine unbefristete Stelle. Die Probezeit würde auch weiterlaufen und nicht neu beginnen.
Außerdem gilt beim Wechsel von der "kleinen E9" zur "großen E9", dass man die Stufenlaufzeit tagegenau mitnimmt und wenn man bereits länger in derselben Stufe in der kleinen E9 war (z.B. seit 3 Jahren in Stufe 2) gleich in die höhere Stufe (in meinem Beispiel also der Stufe 3) zugeordnet wird.

Es spricht nicht gerade für die neue Behörde, wenn eine Kündigung und Neueinstellung verlangt wird, anstatt einfach eine Abordnung vorzunehmen.

Ich vermute, dies hängt mit "befristeten" Haushaltsmitteln für jene Stelle und dem Kompetenzgerangel unter den Berliner Bezirken zusammen. Hinzu kommt die für Berlin immanente Inkompetenz.