Liebe Mitleser,
nächstes Jahr stehen ja u.a. auch Kommunalwahlen in BaWü an. Aufgrund des recht komplizierten Auszählungssystems, ist bei uns die zwei Tage danach Urlaubssperre.
Wenn ein Mitarbeiter zum einen aufgrund seiner chron. Erkrankung mit SbA kognitiv nicht in der Lage ist, dabei mitzumachen (andere Wahlen wie Bundes- oder Landtag gehen problemlos!), hat dieser dann Anspruch darauf, nicht eingesetzt zu werden und wie verhält es sich mit den 2 Tagen Urlaubssperre danach? Der betreffende Mitarbeiter bezieht außerdem eine teilweise Erwerbsminderungsrente und kann aufgrund der DRV Bestimmungen nur zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten.