Ich sehe die Eingruppierung in EG 8 (Teil A II / 4 - Meisterinnen und Meister) als tarifgerecht an. Ob eine höhere Eingruppierung gerechtfertigt ist, ist nach dem SV schwer zu beurteilen.
Da eine Anforderung in der Person vorliegt, ist der Beschäftigte, der diese nicht erfüllt, eine EG tiefer eingruppiert, hier also in EG 7, wenn keine Meisterqualifizierung vorliegt.