Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Bauhofleiter Kommune mit 5000EW
Spid:
Ob eine Entgeltgruppe in einem Teil der Entgeltordnung belegt ist, ist für die Anwendung der Regelung aus Vorbemerkung Nr. 2 EGO unbeachtlich. Die nächst niedrigere Entgeltgruppe bleibt die nächst niedrigere Entgeltgruppe.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version