Autor Thema: vom TV-L in den TV-V  (Read 213 times)

steffi1848

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vom TV-L in den TV-V
« am: 26.04.2024 16:36 »
Hallo Ich habe eine Frage und hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Ich bin nun ink. Ausbildung 23 1/2 Jahre beim Land NRW angestellte in einem Technischen Beruf.
Ich bin in der Entgeldgruppe 8 Erfahrungsstufe 6 und beabsichtige zu einem neuen Arbeitgeber zu wechseln in den TV-V. Da wurde mir gesagt das der TV-L berücksichtigt werden müsste für die Eingruppierung in den TV-V.
Nun meine Frage:

Wie müsste ich Eingruppiert werden vom TV-L (8/6) in den TV-V bei selber Tätigkeit?

Mich würde natürlich vorallem die Entgeldstufe intressieren.  Kann mir da einer helfen?

vielen Dank

FearOfTheDuck

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #1 am: 26.04.2024 18:34 »
Könntest du zu deiner Tätigkeit etwas ausführen? 1zu1 lässt sich das ggf. nicht "übertragen."

steffi1848

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #2 am: 26.04.2024 20:43 »
Was genau soll ich näher erklären?
Ich tue seit über 20 Jahren Labortätigkeiten im öffentlichen Dienst einer Landesbehörden. Möchte aber dort eventuell kündigen und im Anschluss zu einem Betrieb des TV-V wechseln wo ich genau die selben Tätigkeiten verrichten werde.
Da war die Frage aufgekommen ob der alte Vertrag des TVL in irgendeiner Weise zu berücksichtigen ist bzw. MUSS.
Ich denke nein, weil es ja keine Überführung ist (eine Behörde des TV-L wird ja nicht in TV-V überführt bzw. Ausgegliedert) sondern ich wechs den Arbeitgeber so zusagen "privat".

MoinMoin

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #3 am: 27.04.2024 09:01 »
Bin kein TV-V Fux, aber ich kann mir vorstellen, dass eine Anrechnung möglich ist, es aber nur eine KANN Regelung sein wird.
Ein MUSS kann ich mir absolut nicht vorstellen.

Stufe 3 dürfte dir dort jedoch wahrscheinlich zu gestanden werden müssen (wenn TVV so aufgebaut ist wie TVL/TVÖD)

Und frei verhandelbar dürfte auch alles andere sein.

steffi1848

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #4 am: 27.04.2024 09:25 »
Danke @MoinMoin,

So sehe ich das auch mit dem nicht MUSS da es ja einfach nur eine Neueistellung ist und keine Überleitung.

Denke beim TV-V Betrieb wurde sich vertan mit dem MUSS was aus dem TV-L übernommen werden das das so geregelt wäre.

MoinMoin

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #5 am: 27.04.2024 09:27 »
Kannst ja hier mal reinschauen:
https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-v?idf=01.01.2019

§5 Absatz 3 Satz 3
3Förderliche Zeiten können für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden.

Merh finde ich da für dich nicht.

MoinMoin

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #6 am: 27.04.2024 10:10 »
Was genau soll ich näher erklären?
Ich tue seit über 20 Jahren Labortätigkeiten im öffentlichen Dienst einer Landesbehörden. Möchte aber dort eventuell kündigen und im Anschluss zu einem Betrieb des TV-V wechseln wo ich genau die selben Tätigkeiten verrichten werde.
In welcher EG kommst du denn im TV-V?
EG5? oder EG6?
bzw. hast du da konkrete Stellen in Sicht?
Und mit welcher Tätigkeit bekommt man im TV-L EG8 im Labor? Tech Ass 9a minus eins?

steffi1848

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #7 am: 27.04.2024 16:48 »
Also die stelle beim TV-V ist eine EG 6. Interessant fand ich aber die Aussage, wo ich inzwischen denke die Dame aus Abt1 hat sich vertan mit ÜBERLEITUNG, das man dir TV-L  Eingrupierung Berücksichtigen MÜSSTE, was ich wie gesagt nicht mehr glaube. Sie meinte nicht meine Erfahrung sondern wirklich nur die Tatsache das man nicht "frei" wählen könnte.
Das sehe ich inzwischen ehr so:
EG 8 TV-L entspricht TV-V EG 7 und über die Erfahungsstufe ließe sich dann streiten.
Aber es würde rechtlich ja auch nichts gegen eine EG 6 im TV-V sprechen. Warum sollte ich nicht in eine niedrigere EG gehen DÜRFEN, wenn ich zustimme?!

FearOfTheDuck

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #8 am: 27.04.2024 18:19 »
So darf man das sehen. Man ist im TVÖD und im TVL entsprechend seiner Tätigkeit eingruppiert. Ich vermute, das ist im TVV auch so. Das hieße dann auch, dass für die EG das vorherige Arbeitsverhältnis egal ist, sondern eher bei der Einstufung eine Rolle spielt.

Du könntest dich auch mit der Entgeltordnung im TVV befassen. Anhand deiner bisherigen Schilderungen ist ab EG 6 realistisch.

Du könntest auch fragen, wieso du nicht eine höherer EG annehmen solltest, wenn diese angeboten wird? ;) Aber sofern es analog zu TVÖD oder TVL geschieht, ergibt sich die EG aus der Tätigkeit und man geht da nicht hin und der AG gruppiert einen nicht ein.

steffi1848

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Antw:vom TV-L in den TV-V
« Antwort #9 am: 27.04.2024 18:37 »
Danke für die Hilfe sehe das nun etwas klarer