Bei einer Höhergruppierung während der Vertragslaufzeit (egal ob befristet oder nicht) ist der Beschäftigte derjenigen Stufe zuzuordnen, wo man das bisherige Entgelt erhält, mindestens jedoch Stufe 2. Wenn der erste Vertrag vorher ausläuft und eine Neueinstellung Zeiten ohne Vertrag in der neuen Entgeltgruppe vorgenommen wird, ist es eine Einstellung und keine Höhergruppierung und der Kollege würde somit Stufe 1 erhalten.
Die Tätigkeiten brauchen hierbei in keiner Weise miteinander zusammenhängen.