Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Erfahrungsstufe
c4r0:
Hallo liebes Forum :)
Ich bin in einer Brandenburger Landesbehörde tätig, aktuell in der E 6, Stufe 3. Nun habe ich mich auf eine Stelle im gD beworben. Diese wäre dann nach E9 bezahlt. Die Tätigkeit wäre in einer komplett anderen Abteilung. Meine Frage daher: Ist generell, aufgrund des komplett neuen Aufgabengebietes, nur eine Einstellung in Erfahrungsstufe 1 möglich oder wäre auch auch die 2 denkbar? Ich bin bereits seit meiner Ausbildung im Jahr 2010 in der gleichen Behörde tätig.
Lars73:
Wenn es ohne auslaufenden des bestehenden Vertrags ist (dauervertrag liegt vor?) wäre es als Höhergruppierung zu bewerten. Damit Stufe 2.
c4r0:
Vielen Dank für die Antwort :) Ja, es liegt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor.
Pumpe:
--- Zitat von: Lars73 am 13.11.2018 12:25 ---Wenn es ohne auslaufenden des bestehenden Vertrags ist (dauervertrag liegt vor?) wäre es als Höhergruppierung zu bewerten. Damit Stufe 2.
--- End quote ---
Hier hänge ich mich gleich mal ran: ;)
Du schriebst "Dauervertrag", heißt dies, dass die Einstellung eines derzeit befristeten Angestellten, der nun eine Dauerstelle einer höheren Entgeltgruppe beim selben Arbeitgeber bekommt nicht als Höhergruppierung zu bewerten ist??
Lars73:
@Pumpe
Wenn zum Zeitpunkt des regulären Endes des befristeten Vertrags ein neuer Vertrag einer anderen Entgeltgruppe geschlossen wird ist es grundsätzlich eine Einstellung und die Stufenzuordnung erfolgt nach § 16 und nicht § 17 TV-L. Die die Berufserfahrung in der E8 in der Regel nicht einschlägig für die E9 ist würde dann ggf. eine Stufenzuordnung in Stufe 1 erfolgen.
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