Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Abgrenzung 9c zu 9b bei Auswahlverfahren

<< < (3/3)

was_guckst_du:
...schöne Auflistung, aber hier nicht anwendbar...

...Dienstherr hat mittlerweile seine Rechtsauffassung "angepasst" und den 9b-Bewerber nachträglich auch eingeladen.. ;D

Kaiser80:
Na also.
Die/Eine andere Auffassung wäre auch nicht haltbar gewesen.

BAT:

--- Zitat von: was_guckst_du am 15.11.2018 11:28 ---...schöne Auflistung, aber hier nicht anwendbar...

...Dienstherr hat mittlerweile seine Rechtsauffassung "angepasst" und den 9b-Bewerber nachträglich auch eingeladen.. ;D

--- End quote ---

Das ist das erste Schritt. Ich würde drauf wetten, er ist dennoch bereits vorher ausgeschlossen, aber physisch anwesend...

Skedee Wedee:

--- Zitat von: BAT am 16.11.2018 13:03 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 15.11.2018 11:28 ---...schöne Auflistung, aber hier nicht anwendbar...

...Dienstherr hat mittlerweile seine Rechtsauffassung "angepasst" und den 9b-Bewerber nachträglich auch eingeladen.. ;D

--- End quote ---

Das ist das erste Schritt. Ich würde drauf wetten, er ist dennoch bereits vorher ausgeschlossen, aber physisch anwesend...

--- End quote ---

Natürlich hat der Mitarbeiter keine Chance und ist bereits gedanklich ausgeschlossen. Vermutlich wird er sich das auch denken - aber sagen wird es ihm keiner.  ;)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version