Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss

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venice89:
Moin,

wir haben aktuell bei uns folgenden Fall bei uns im BR.

Ein Vorgesetzter hat eine neue Tätigkeitsdarstellung für einen IT Mitarbeiter geschrieben.
Diese ist aktuell in der 9A eingruppiert.
Die neue TD ergibt laut Personalstelle eine EG11. Der Mitarbeiter erfüllt jedoch nicht die Qualifikation (Hochschulstudium) und um unter Sonstige beschäftige zu fallen wäre angeblich ein sehr aufwändiges Gutachten notwendig.
Das soll vermieden werden ...

Was wäre nun der korrekte Weg ?

- Aufgaben Streichen damit maximal eine 9B rauskommt? Die höherwertigen Tätigkeiten dürfen also nicht übernommen werden.

- Er würde wegen fehlender Qualifikation automatisch in die 9B eingruppiert (Die Höchste EG die ein MA mit Ausbildung im IT Bereich erreichen kann)

- Es wird eine EG niedriger eingruppiert als die TD ergibt => EG10


Gruß
Venice

Spid:
Eine Entgeltgruppe niedriger, §12 Abs. 2 TV EntgO Bund.

IT-Guy-in-charge:
Ein Gutachten? Wo ist das Problem, hier ist es doch eindeutig formuliert:
---
EGO Bund,  Teil III, 24

Vorbemerkung
Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IT-Servicemanagement.

Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
---

Ging bei mir auch so -ohne Studium- mit 20 Jahren Berufserfahrung. -> EG11

Spid:
Mir erschließt sich nicht, inwiefern die zitierte Passage dazu geeignet sein sollte, die Notwendigkeit einer - nicht unbedingt gutachterlichen, aber nichtsdestotrotz hinreichenden - Darlegung der Erfüllung der Voraussetzungen, die das BAG in seiner jahrzehntelangen, gefestigten Rechtsprechung an den "sonstigen Beschäftigten" geknüpft hat, zu negieren. Nichts in der Sachverhaltsschilderung deutet auch nur an, daß der Betroffene diese Voraussetzungen erfüllt.

venice89:
Danke erstmal für die Antworten. Es wurde bei dem Mitarbeitenden nun die TD doch nur mit EG10 bewertet.
Nun stellt sich die Frage, da laut Personalabteilung das Merkmal Sonstige Beschäftigte nicht angewendet werden kann, schon wieder die Frage welche EG er nun erhält.

Denn laut §12 wird ja eine EG niedriger eingruppiert, das wäre dann die EG9c die es in den Eingruppierungsmerkmalen für den IT Bereich jedoch gar nicht gibt.
Bedeutet das dann dass der Mitarbeitende in der 9B eingruppiert wird oder spielt das keine Rolle?


Gruß
Venice

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