Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verkürzung der Stufenlaufzeit

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deinemHammer:
Hallo verehrte Mitstreiter,

ich hoffe mir kann jemand die Frage zur Verkürzung der Stufenlaufzeit beantworten.

Mein Nachbar der Angestellter des Bundes ist, hat mir erzählt dass Ihm seine Stufenlaufzeit verkürzt (50%) wird. Ich habe irgendetwas mit seinem Vorgesetzten herausgehört, welcher dies wohl angeschoben hat.
Nun meine Frage ob dies im Bereich des TVL auch möglich ist?

Speziell in meinem Fall wäre dies ein deutlicher Gewinn, da ich in der EG9k ja die verlängerten Bewährungsaufstiegszeiten habe. Das heißt von der E9 Stufe 3 in E9 Stufe 4 anstelle von 9 Jahren "nur" 4,5 Jahre zu benötigen würde sich bemerkbar machen.

Danke im voraus!  8)

Spid:
Die Zeit zum Erreichen der Stufen 4-6 kann verkürzt werden, §17 Abs. 2 TV-L. Es handelt sich um eine Kann-Regelung, AG müssen sie nicht anwenden.

deinemHammer:
OK danke, es ist also irrelevant dass es in der Entgeltordnung so festgeschrieben ist und kann trotzdem durch den Vorgesetzten erwogen/beantragt werden?  ???


Auszug Entgeltordnung:

Entgeltgruppe 9
1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleich-wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausü-ben,
in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzu-lage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)

Spid:
Auch abweichende Stufenlaufzeiten können verkürzt werden.

Wastelandwarrior:
Im bestehenden Arbeitsverhältnis aber nur bei "erheblich über dem Durchschnitt" liegenden Leistungen (§17 Abs. 2 TV-L) oder im Wege der "Vorweggewährung" nach § 16 Abs. 5 TV-L  als widerrufliche Zulage mit den selben materiellen Wirkungen z. B. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften.

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