Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Verkürzung der Stufenlaufzeit
Spid:
Tariflich ist auch eine stärkere Verkürzung der Stufenlaufzeit möglich, die 50% sind eine Selbstbeschränkung der TdL.
Persi:
Ergänzend hierzu kann ich sagen, dass in meiner Dienststelle für die Stufenlaufzeitverkürzung folgende Kriterien genutzt werden (ich arbeite in der Personalabteilung und habe bereits bei manchen Beschäftigten eine Stufenlaufzeitverkürzung durchgeführt):
• Die/Der Tarifbeschäftigte muss sich mind. in Stufe 3 befinden.
• Die gesamte Leistung muss erheblich überdurchschnittlich sein, wobei sich die Leistungsbewertung auf den
Zeitraum der aktuellen Stufe beziehen muss.
• Die Hälfte der jeweiligen Stufenlaufzeit soll bereits verstrichen sein, da nur innerhalb eines längeren
Zeitraums die erforderlichen überdurchschnittlichen Leistungen erbracht werden können.
Das Merkmal "erheblich überdurchschnittlich" ist nicht erfüllt wenn man seine Aufgaben richtig erledigt, man muss sich vielmehr von den Kolleginnen und Kollegen abheben. Dies kann z.B. durch die Wahrnehmung von Extraaufgaben gegeben sein, die die anderen Kolleginnen und Kollegen nicht machen (und auch nicht zu den eigentlichen Tätigkeiten laut Stellenbeschreibung gehören).
MoinMoin:
Die ersten beiden Punkte sind tariflich begründet, der letzte Punkt ist halt Pragmatismus.
Alternativ kann man den Mitarbeitern aber auch eine Stufenzulage gewähren, das ist einfacher.
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