Autor Thema: Verkürzung der Stufenlaufzeit  (Read 27845 times)

deinemHammer

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Verkürzung der Stufenlaufzeit
« am: 14.11.2018 11:43 »
Hallo verehrte Mitstreiter,

ich hoffe mir kann jemand die Frage zur Verkürzung der Stufenlaufzeit beantworten.

Mein Nachbar der Angestellter des Bundes ist, hat mir erzählt dass Ihm seine Stufenlaufzeit verkürzt (50%) wird. Ich habe irgendetwas mit seinem Vorgesetzten herausgehört, welcher dies wohl angeschoben hat.
Nun meine Frage ob dies im Bereich des TVL auch möglich ist?

Speziell in meinem Fall wäre dies ein deutlicher Gewinn, da ich in der EG9k ja die verlängerten Bewährungsaufstiegszeiten habe. Das heißt von der E9 Stufe 3 in E9 Stufe 4 anstelle von 9 Jahren "nur" 4,5 Jahre zu benötigen würde sich bemerkbar machen.

Danke im voraus!  8)

Spid

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 14.11.2018 11:46 »
Die Zeit zum Erreichen der Stufen 4-6 kann verkürzt werden, §17 Abs. 2 TV-L. Es handelt sich um eine Kann-Regelung, AG müssen sie nicht anwenden.

deinemHammer

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 14.11.2018 12:02 »
OK danke, es ist also irrelevant dass es in der Entgeltordnung so festgeschrieben ist und kann trotzdem durch den Vorgesetzten erwogen/beantragt werden?  ???


Auszug Entgeltordnung:

Entgeltgruppe 9
1. Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleich-wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausü-ben,
in einer Tätigkeit der Fallgruppe 2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzu-lage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)

Spid

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 14.11.2018 12:05 »
Auch abweichende Stufenlaufzeiten können verkürzt werden.

Wastelandwarrior

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 14.11.2018 12:11 »
Im bestehenden Arbeitsverhältnis aber nur bei "erheblich über dem Durchschnitt" liegenden Leistungen (§17 Abs. 2 TV-L) oder im Wege der "Vorweggewährung" nach § 16 Abs. 5 TV-L  als widerrufliche Zulage mit den selben materiellen Wirkungen z. B. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften.

Spid

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 14.11.2018 12:14 »
Die zweite dargelegte Möglichkeit stellt keine Verkürzung der Stufenlaufzeit dar.

Wastelandwarrior

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 14.11.2018 12:22 »
hatte ich auch nicht behauptet... aber die Wirkung ist materiell im Normalfall die selbe. Was mich dazu hinriss, sie hier zu erwähnen, da es dem Fragenden möglicherweise nicht auf die Stufe ankommt, sondern auf die Kohle (Vermutung).

Spid

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 14.11.2018 12:30 »
Nun, wenn Du Deine Antwort mit einer Konjunktion beginnst, stellst Du den Zusammenhang zum vorhergehenden Beitrag damit selbst her - und in dem geht es um die Möglichkeit der Verkürzung der Stufenlaufzeit. Davon ab ist die Behauptung, die materielle Wirkung sei im „Normalfall“ die selbe, völliger Unsinn. Das trifft selbst für die finanzielle Wirkung, auf die Du vielleicht abheben wolltest, nur ausnahmsweise dann zu, wenn es sich um eine Verkürzung der Zeit zum Erreichen der bzw. Vorweggewährung der jeweiligen Endstufe handelt.

deinemHammer

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 14.11.2018 12:32 »
hatte ich auch nicht behauptet... aber die Wirkung ist materiell im Normalfall die selbe. Was mich dazu hinriss, sie hier zu erwähnen, da es dem Fragenden möglicherweise nicht auf die Stufe ankommt, sondern auf die Kohle (Vermutung).

Prinzipiell ist mehr an Geld nie verkehrt^^ aber da ich ja wie im Auszug der Entgeltordnung steht schon eine Zulage erhalte, denke ich nicht dass dies eine Möglichkeit darstellt. Somit ist für mich wirklich die Frage nach der Laufzeitverkürzung primär. Danke trotzdem!

Mitch

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #9 am: 15.11.2018 09:57 »
Hallo,
ich glaub deine Frage kann man an dieser Stelle abkürzen und zusammenfassen.

Wie schon richtig geschrieben wurde von Spid, kann die Stufenlaufzeit bis zu 50% pro Stufe verkürzt werden. Dabei ist es unabhängig, ob du den normalen Regelaufstieg oder den verlängerten Aufstieg unterliegst.
Leider ist und bleibt es eine (KANN)-Regelung und liegt einzig und allein im Ermessen der Dienststellenleitung.
Es besteht hier auch kein Mitbestimmungsrecht des PR, welches weiterhelfen könnte.

Also formlosen Antrag an die Dienststellenleitung stellen (am besten über deinen Vorgesetzten) und hoffen.....

Aus meinem persönlichen Beispiel kann ich nur berichten, das die Verkürzung einer Stufenlaufzeit, in meiner Behörde grundsätzlich keine Anwendung findet. Begründet wird diese Entscheidung mit dem "Gleichbehandlungsgrundsatz". Wer es glaubt, wird Seelig. Aber egal...... :-)

Grüße Mitch

Spid

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #10 am: 15.11.2018 10:09 »
Tariflich ist auch eine stärkere Verkürzung der Stufenlaufzeit möglich, die 50% sind eine Selbstbeschränkung der TdL.

Persi

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #11 am: 10.12.2018 09:50 »
Ergänzend hierzu kann ich sagen, dass in meiner Dienststelle für die Stufenlaufzeitverkürzung folgende Kriterien genutzt werden (ich arbeite in der Personalabteilung und habe bereits bei manchen Beschäftigten eine Stufenlaufzeitverkürzung durchgeführt):

•   Die/Der Tarifbeschäftigte muss sich mind. in Stufe 3 befinden.
•   Die gesamte Leistung muss erheblich überdurchschnittlich sein, wobei sich die Leistungsbewertung auf den
        Zeitraum der aktuellen Stufe beziehen muss.
•   Die Hälfte der jeweiligen Stufenlaufzeit soll bereits verstrichen sein, da nur innerhalb eines längeren
        Zeitraums die erforderlichen überdurchschnittlichen Leistungen erbracht werden können.

Das Merkmal "erheblich überdurchschnittlich" ist nicht erfüllt wenn man seine Aufgaben richtig erledigt, man muss sich vielmehr von den Kolleginnen und Kollegen abheben. Dies kann z.B. durch die Wahrnehmung von Extraaufgaben gegeben sein, die die anderen Kolleginnen und Kollegen nicht machen (und auch nicht zu den eigentlichen Tätigkeiten laut Stellenbeschreibung gehören).
« Last Edit: 10.12.2018 09:56 von Persi »

MoinMoin

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #12 am: 10.12.2018 10:34 »
Die ersten beiden Punkte sind tariflich begründet, der letzte Punkt ist halt Pragmatismus.
Alternativ kann man den Mitarbeitern aber auch eine Stufenzulage gewähren, das ist einfacher.