Autor Thema: Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel  (Read 12803 times)

grisu64

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Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
« am: 14.11.2018 13:45 »
Hallo Experten,

bei einem Arbeitgeberwechsel (beide öD- VKA) wird normalerweise die erreichte Stufe zugeordnet.

Nun folgender Fall:
- seit 9 Jahren unveränderte Tätigkeiten ausgeführt und auch zukünftig auszuführen
- durch Überleitung in die EGO Höhergruppierung mit Rückstufung E8/4 in 9a/3

Kann bei Neueinstellung die gesamte einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden, würde dies in meinem Fall Stufe 5 bedeuten. Habe ich da einen Denkfehler oder ist diese Möglichkeit gegeben?

Danke schon mal

Kat

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Antw:Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #1 am: 14.11.2018 14:17 »
Die Möglichkeit ist natürlich gegeben wenn Du gut verhandelst. Manche Arbeitgeber bieten das auch zur Personalgewinnung von sich aus an (meiner z.B.) und schreibt gleich, daß eine Stufenmitnahme beim Wechsel möglich ist in die Stellenausschreibung.

Hain

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Antw:Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
« Antwort #2 am: 14.11.2018 15:00 »
Moin,

die tarifliche Regelung sollte nicht schwer zu lesen sein

§ 16 (2a) TVöD VKA
Zitat
Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.

Grüße
Hain