Hallo Experten,
bei einem Arbeitgeberwechsel (beide öD- VKA) wird normalerweise die erreichte Stufe zugeordnet.
Nun folgender Fall:
- seit 9 Jahren unveränderte Tätigkeiten ausgeführt und auch zukünftig auszuführen
- durch Überleitung in die EGO Höhergruppierung mit Rückstufung E8/4 in 9a/3
Kann bei Neueinstellung die gesamte einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden, würde dies in meinem Fall Stufe 5 bedeuten. Habe ich da einen Denkfehler oder ist diese Möglichkeit gegeben?
Danke schon mal