Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenzuordnung bei Arbeitgeberwechsel
(1/1)
grisu64:
Hallo Experten,
bei einem Arbeitgeberwechsel (beide öD- VKA) wird normalerweise die erreichte Stufe zugeordnet.
Nun folgender Fall:
- seit 9 Jahren unveränderte Tätigkeiten ausgeführt und auch zukünftig auszuführen
- durch Überleitung in die EGO Höhergruppierung mit Rückstufung E8/4 in 9a/3
Kann bei Neueinstellung die gesamte einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden, würde dies in meinem Fall Stufe 5 bedeuten. Habe ich da einen Denkfehler oder ist diese Möglichkeit gegeben?
Danke schon mal
Kat:
Die Möglichkeit ist natürlich gegeben wenn Du gut verhandelst. Manche Arbeitgeber bieten das auch zur Personalgewinnung von sich aus an (meiner z.B.) und schreibt gleich, daß eine Stufenmitnahme beim Wechsel möglich ist in die Stellenausschreibung.
Hain:
Moin,
die tarifliche Regelung sollte nicht schwer zu lesen sein
§ 16 (2a) TVöD VKA
--- Zitat ---Bei Einstellung von Beschäftigten in unmittelbarem Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4) oder zu einem Arbeitgeber, der einen dem TVöD vergleichbaren Tarifvertrag anwendet, kann die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden; Absatz 2 Satz 3 bleibt unberührt.
--- End quote ---
Grüße
Hain
Navigation
[0] Message Index
Go to full version