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Berufsbezeichnung nach Verwaltungslehrgang I

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Autor Thema: Verwaltungslehrgang I  (Read 7389 times)

waverace

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Verwaltungslehrgang I
« am: 14.11.2018 15:37 »
Hallo zusammen,

ich würde gerne den Verwaltungslehrgang I machen.

Meine Frage: Wäre ich nach der Fortbildung dem Verwaltungsfachangestellten gleich gestellt bzw. wäre man nach erfolgreichen Abschluss des VL I automatisch Verwaltungsfachangestellter?

Vielen Dank vorab!!

Hain

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Antw:Verwaltungslehrgang I
« Antwort #1 am: 14.11.2018 16:14 »
Moin,

der A I wird (zumindest in Niedersachsen) mit Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt abgeschlossen und eröffnet den gleichen Zugang zu Eingruppierungen wie die Ausbildung zum VfA.

Grüße
Hain

Kat

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Antw:Verwaltungslehrgang I
« Antwort #2 am: 15.11.2018 07:17 »
Da die Verwaltungsprüfung inzwischen bei der Ausbildung zum VFA integriert ist. DAs war nicht immer so in Niedersachsen. Es gab Zeiten, da mußte trotz VFA Ausbildung die prüfung noch gemacht werden um weiter zu kommen.

PhaenoM

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Antw:Verwaltungslehrgang I
« Antwort #3 am: 15.11.2018 07:24 »
Bei mir in SH sind bei Stellenausschreibungen der ALI und gelernte VFA gleichgestellt. Der Rest liegt am Menschen selbst.

Servus

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Antw:Verwaltungslehrgang I
« Antwort #4 am: 15.11.2018 07:55 »
In Bayern ist der Verwaltungslehrgang I und II in den Beschäftigtenlehrgang (BL) I und II umbenannt worden. Der Beschäftigtenlehrgang I ermöglicht es, prüfungspflichtige Stellen (die rechtlich geprägt sind) in der zweiten Qualifikationsebene (ab Entgeltgruppe E6 bis E 9a) zu übernehmen. Der Beschäftigtenlehrgang II eben ab der dritten Qualifikationsebene

Mit dem erfolgreichen Abschluss des BL I wird die Bezeichnung Verwaltungsfachkraft und mit dem erfolgreichen Abschluss des weiterführenden BL II die Bezeichnung Verwaltungsfachwirt/-in (sowie, sofern nicht bereits erhalten, ebenfalls die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung in Bayern) verliehen. Demnach ist es hier durchaus gleichgestellt, der Rest liegt dann bei der jeweiligen Personalabteilung. In den Stellenausschreibungen steht dann etwa beispielsweise "mit abgeschlossener Fachprüfung I (bzw. II)" als Zulassungsvoraussetzung zur Bewerbung.

Weiterführende Informationen bietet die Webseite des BVS (Bayerische Verwaltungsschule). Natürlich kann hier, für die von mir getätigten Aussagen, als Geltungsbereich nur Bayern aufgeführt werden.
« Last Edit: 15.11.2018 07:56 von Bavaria »