Hallo in die Runde..
Ich habe auch mal eine Frage zur Eingruppierung.

Meine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten habe ich 2009 erfolgreich bestanden, seitdem bin auch im Finanzbereich in der gleichen Stadtverwaltung tätig. 2016 hat man sich entschieden alle Stellen zu überprüfen und ggf. neu zu bewerten. Die externe Firma wurde dann im Januar 2017 beauftragt. Bewertet wurde noch nach der alten BAT-Regelung.
Mein Ergebnis habe ich nun letzte Woche erhalten. Ich darf doch tatsächlich meine Arbeit für die EG 5 weiter machen! Und natürlich nach neuer EGO einen Antrag zum 01.01.2017 auf die EG 6 stellen. Ich muss ehrlich zugeben, dass ich ziemlich enttäuscht bin.
Daher meine Bitte, mal über die Stellenbeschreibung rüber zu schauen und mir ein kurzes Feedback zu geben. Vielen dank im Voraus.
1. Prüfung & Buchung von Geschäftsvorfällen (in Vertretung) > 5%
- Prüfung eingehender Belege und Anordnungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit
von buchungsrelevanten Daten
- Klärung von Sachverhalten zur Vorbereitung der Belegbuchung
- Buchung von Geschäftsvorfällen gemäß Kontenplan unter Einhaltung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung (Annahme-, Auszahlungs-, Umbuchungs- und Absetzungsanordnungen)
- Übernahme der variablen Buchungsschnittstellen (Owi-Verfahren, Elternbeiträge, Essensgeld)
- Bearbeitung von Bestellungen (anlegen, ändern, löschen)
2. Anlagenbuchhaltung > 25%
- Führung und Abrechnung des Nebenbuchs der Anlagenbuchhaltung
- Prüfung, Beurteilung und Buchung von Anlagenzugängen, -abgängen und -umbuchungen
- Prüfung und Abstimmung, ob eine neue Anlage als ein zusammenhängendes Wirtschaftsgut zu aktivieren ist oder ob mehrere Einzelwirtschaftsgüter vorliegen
- Prüfen der korrekten Vorkontierung, Passivierung und Zuordnung der Investitionszuschüsse zu den Anlagegütern
- Arbeiten mit dem elektronischen Grundbuch zur Überprüfung angegebener Grundstücksdaten
3. Jahresabschluss Nebenbuch Anlagenbuchhaltung > 50%
- Verantwortlichkeit für die umfassenden Jahresabschlussarbeiten nach HGB
- Verantwortlichkeit für die Deckungsgleichheit der Bilanz- und Ergebniskonten aus der AnBu mit dem Bilanz- und Ergebniskonten der Hauptbuchhaltung (ggf. eigenständige Abstimm- und Klärungsarbeiten)
- Ansprechpartener für den Rechnungsprüfer und Fachämter für die Anlagenbuchhaltung
- selbständige Durchführung der Abschreibung und Zuschreibung des Restwertes, Auflösung der Sonderposten und Prüfung auf Richtigkeit
- Prüfung der Möglichkeit der Verlängerung von Nutzungsdauern bei nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten
- aktive Mitwirkung bei der Erstellung von Dienstanweisungen, Richtlinien (Aktivierungs-/Inventurrichtlinie), sowie die Entwicklung von Analysen und Arbeitsgrundlagen (BI-Auswertung)
- umfassende Plausibilitätsprüfung und Erstellung des Anlagespigels, einschließlich Umbuchungen und Abschreibungen
- Darstellung der Abweichungen des Jahresabschlusses und des Haushaltsplanes für den Rechenschaftsbericht
4. aktive Mitwirkung bei der Haushaltsplanung > 20%
- aktive Mitwirkung und Beratung der Fachämter in Abgrenzungsfragen (Aktivierbarkeit oder Aufwand)
- eigenständige Entscheidung über die Aktivierungs- und Passivierungspflicht in zweifelhaften Fällen (Auslegungssache), sowie über die Bewertungs- und Wertveränderungsprozesse
- selbstständige Durchführung von Umbuchungen der Vermögensgegenstände bei Einführung/Schließung/Änderung von Kostenstellen
- Hochrechnung der Abschreibung für die Haushaltsplanung
- Mitwirkung bei Vorbericht für den investiven Bereich
Liebe Grüße
Linella