Autor Thema: Entgeldgruppenzulage  (Read 8407 times)

Mitch

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Entgeldgruppenzulage
« am: 13.11.2018 16:04 »
Hallo Mitglieder,
irgendwie kann ich mir kein genaues Bild von der Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung machen???
Würde mir eine solche Zulage zustehen? Schließlich wären das 102,35€ pro Monat mehr.
Wenn ja, per Antrag?

Mein Beispiel:
Einstellungsdatum: 04/2015
Entgeldgruppe:12, Stufe:3 nach Anlage A des TvL-Ost, Teil II, Punkt 22.1 Ingenieure

Miau!

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Antw:Entgeldgruppenzulage
« Antwort #1 am: 13.11.2018 19:17 »
Entgelt.

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TV-Ler

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Antw:Entgeldgruppenzulage
« Antwort #2 am: 14.11.2018 09:48 »
Mein Beispiel:
Einstellungsdatum: 04/2015
Entgeldgruppe:12, Stufe:3 nach Anlage A des TvL-Ost, Teil II, Punkt 22.1 Ingenieure
Es scheint ein Missverständnis vorzuliegen.
Die in der Anlage F zum TV-L angegebene "Nr. der Entgeltgruppenzulage" hat keinen Bezug zur Entgeltgruppe.
Wenn dort also unter Nr. 12 ein Betrag von 102,35€ hinterlegt ist, bedeutet das nicht das für die Entgeltgruppe 12 diese Zulage vorgesehen ist.

In der Entgeltordnung zum TV-L, Teil II Abschnitt 22.1 (Ingenieure) finden sich in der Entgeltgruppe 12 die Fallgruppen 1-4. Für keine dieser Fallgruppen ist eine Entgeltgruppenzulage vorgesehen.

Zum Vergleich: im Abschnitt 22.2 (Techniker) finden sich in der Entgeltgruppe 9 die Fallgruppen 1 und. In der Fallgruppe 1 ist eine Entgeltgruppenzulage vorgesehen. Es heißt dort "Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9."
« Last Edit: 14.11.2018 09:51 von TV-Ler »

Mitch

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Antw:Entgeldgruppenzulage
« Antwort #3 am: 15.11.2018 09:09 »
Danke für die Information.....
Manchmal braucht es einfach nur einen kleinen Hinweis.
Damit kann das Thema auch geschlossen werden.