Autor Thema: [Allg] Riester als Beamter (mVD)  (Read 9127 times)

Dude23

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[Allg] Riester als Beamter (mVD)
« am: 15.11.2018 13:41 »
Hallo zusammen,

ich weiß, dass das ein schwieriges Thema ist. Es gibt zig Varianten, so dass man nie, ohne die Details zu kennen, eine klare Aussage treffen kann. Ich würde es deshalb gerne etwas allgemeiner halten: Ist ein Riester-Vertrag für Beamte im mittleren Verwaltungsdienst in der Regel als sinnvoll anzusehen?

Und wie würde das später laufen? Würde der Riester-Betrag auf die Pension angerechnet werden?

Schon mal vielen Dank für all euer Wissen :)

Grüße,
Dude
« Last Edit: 24.11.2018 14:16 von Admin »

ChrBY

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Antw:Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #1 am: 16.11.2018 00:07 »
Ist ein Riester-Vertrag für Beamte im mittleren Verwaltungsdienst in der Regel als sinnvoll anzusehen?
Genauso sinnvoll oder nicht sinnvoll wie für Arbeitnehmer. Derzeit werfen neu abgeschlossene Riesterverträge aufgrund der nicht vorhandenen Zinsen praktisch nichts mehr ab. Wer hingegen alte Verträge besitzt, sollte diese behalten.

Zitat
Und wie würde das später laufen? Würde der Riester-Betrag auf die Pension angerechnet werden?
Nein, Auszahlungen aus Riesterrenten werden im Gegensatz zu einer eventuell vorhandenen VBL-Rente aus dem öffentlichen Dienst nicht auf die Höchstpension angerechnet. Heißt: Man darf zusammen mit einer Riesterrente das Höchstruhegehalt überschreiten und wird nicht auf dieses gekappt.

Dude23

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Antw:Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #2 am: 16.11.2018 09:06 »
Danke ChrBY, das hilft mir schon mal weiter. Das sind irgendwie so Fragen, bei denen weiß man genau, dass man sie nicht so einfach beantworten kann. Aber gerade deswegen versuche ich da wenigstens allgemeine Infos zu sammeln.
Die gleiche Frage könnte man ja auch bezüglich einer Dienstunfähigkeitsversicherung stellen. Es gibt Stimmen die behaupten, dass, wenn erstmal ein Anspruch auf Mindestpension erworben wurde, man auf eine solche Versicherung verzichten könnte. Aber auch hier kommt es wohl auf den Einzelfall an.

LehrerInNRW

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Antw:Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #3 am: 16.11.2018 20:22 »
Finanztipp hat zu Thema Riester eine gute Themenseite. Das Lesen hilft sicherlich bei der Entscheidungsfindung.

yamato

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Antw:Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #4 am: 20.11.2018 07:06 »
Was bei Riesterverträgen gerne vergessen wird, die Hauptrendite resultiert aus der staatlichen Förderung.
Also den jährlichen Zulagen, die beantragt werden müssen oder dem Steuervorteil.

Bei einem Beamten mD dürfte die Zulage interessanter sein. Hat er dazu noch Kinder steigt die Zulage ganz erheblich.

Auch bei den VL wird der Effekt der Zulage gerne vergessen. Ich zahle z.B. 40 € mtl. in einen festverzinsten (1%) VL-Sparvertrag. Davon sind 6 € die Zulage durch den AG, bei also 34 € Eigenanteil entspricht das einem Zinssatz von mehr als 17 %. Natürlich kommt da am Ende des Vertrages kein Vermögen raus, aber warum sollte ich auf die Zulage verzichten.

edv123

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Antw:Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #5 am: 20.11.2018 07:16 »
Was bei Riesterverträgen gerne vergessen wird, die Hauptrendite resultiert aus der staatlichen Förderung.
Also den jährlichen Zulagen, die beantragt werden müssen oder dem Steuervorteil.

Bei einem Beamten mD dürfte die Zulage interessanter sein. Hat er dazu noch Kinder steigt die Zulage ganz erheblich.

Auch bei den VL wird der Effekt der Zulage gerne vergessen. Ich zahle z.B. 40 € mtl. in einen festverzinsten (1%) VL-Sparvertrag. Davon sind 6 € die Zulage durch den AG, bei also 34 € Eigenanteil entspricht das einem Zinssatz von mehr als 17 %. Natürlich kommt da am Ende des Vertrages kein Vermögen raus, aber warum sollte ich auf die Zulage verzichten.

Bei dieser Rechnung aber bitte nicht vergessen, dass die "Zulage" des AG versteuert werden muss (Sozialversicherung als Beamter wohl eher nicht). Da kann der "Zinssatz" schnell mal nur noch bei unter 10% liegen...

yamato

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Antw:Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #6 am: 20.11.2018 14:49 »
Stimmt den Anteil hatte ich vergessen, da kann man nochmal so 1,50 € abziehen, bleibt aber immer noch eine ordentliche Rendite

Lars73

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Antw:Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #7 am: 20.11.2018 14:54 »
Die Rendite gilt auch nur im ersten Jahr. Über 7 Jahre gerechnet sind es denn deutlich weniger Rendite pro Jahr. Aber sicherlich noch lohnend.

Solitair

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Antw:[Allg] Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #8 am: 15.12.2018 22:49 »
Bei mir "rentiert" sich Riester ausschließlich über die jährliche Steuerersparnis und die Zulage.
Pro Jahr gibt es ca. 500 Euro Steuererstattung mehr als ohne (zahle den Höchstsatz ein p.a.)

Meine Fonds bei DWS haben sich dagegen in über 10 Jahren überhaupt nicht entwickelt.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #9 am: 19.12.2018 22:51 »
Bei mir "rentiert" sich Riester ausschließlich über die jährliche Steuerersparnis...

Das Wort Steuerersparnis ist eine politisch beschönigende Floskel. Es ist eine Steuerstundung einer nachgelagerten Besteuerung. Der Staat vergibt lediglich einen Kredit. Die Rückzahlungskonditionen sind dabei noch gar nicht festgelegt, sofern die Auszahlungsphase nicht unmittelbar bevorsteht.

Riester rentiert für einen persönlich, wenn man über z.B. 90 wird. Dann könnte man den Pflicht-Rentenversicherer zum Drauflegen "zwingen" falls er die restlebenslange monatliche Auszahlung ab 85 Jahre für weniger Jahre kalkuliert hat, als man tatsächlich noch lebt. Das muss aber noch lang sein. Ein biblisches Alter.

Riester rentiert sich für seine Erben mehr, wenn ein Teil der Pflicht-Rentenversicherung ab 85 Jahre für vererbbar erklärt werden kann.

In allen anderen Fällen freut sich die Rentenversicherung - Sie steckt sich das nicht vererbbare Rentenversicherungskapital beim Tod in die eigene Tasche. Zu Beginn der Auszahlphase überlässt man gut ein Viertel seines angesparten Vermögens seinem Versicherer und muss darauf wetten und hoffen es ab 85 peu a peu wieder zurück zu erhalten.

Daher ist das auch eine beschönigende Aussage, das beim Riestern dem Sparer garantiert wird, das immer sein eingezahltes Geld in der Auszahlungsphase ihm (den Erben) zusteht. Ihm wird es zugerechnet, aber gestückelt ausgezahlt und dabei die Steuer abgezogen. Allerdings ca. ein Viertel bis ein Drittel steht ihm nur auf dem Papier zu und wird ihm erst auch gestückelt ab dem 85. Lebensjahr ausgezahlt.

Eine Investition in andere Sparformen, wo man frei über Ein- und Auszahlung und Vererbung verfügen kann und jährlich die Kapitalertragssteuer abzugelten hat, dass eine Rendite von ca. - (im Wort Minus) 20% schlagen muss, weil man damit rechnet mit 85 sein Geldvermögen weder verleben zu können noch zu wollen, müsste zu finden sein.

Entweder als Ergänzung oder als Alternative.

...eine Überlegung eines Riester-Sparers der nur seine Grundzulage erhält, die die Kosten des Riestervertrages decken. Also bin ich bloss  eine Verwahrgeldstelle einer staatlichen Zuwendung an die Finanzindustrie.


Da wiehert der Elch über Rentier liches Riester
« Last Edit: 19.12.2018 22:59 von A9A10A11A12A13 »

Karsten

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Antw:[Allg] Riester als Beamter (mVD)
« Antwort #10 am: 20.12.2018 13:08 »
Bei mir "rentiert" sich Riester ausschließlich über die jährliche Steuerersparnis...

Das Wort Steuerersparnis ist eine politisch beschönigende Floskel. Es ist eine Steuerstundung einer nachgelagerten Besteuerung. Der Staat vergibt lediglich einen Kredit. Die Rückzahlungskonditionen sind dabei noch gar nicht festgelegt, sofern die Auszahlungsphase nicht unmittelbar bevorsteht.

Riester rentiert für einen persönlich, wenn man über z.B. 90 wird. Dann könnte man den Pflicht-Rentenversicherer zum Drauflegen "zwingen" falls er die restlebenslange monatliche Auszahlung ab 85 Jahre für weniger Jahre kalkuliert hat, als man tatsächlich noch lebt. Das muss aber noch lang sein. Ein biblisches Alter.

Riester rentiert sich für seine Erben mehr, wenn ein Teil der Pflicht-Rentenversicherung ab 85 Jahre für vererbbar erklärt werden kann.

In allen anderen Fällen freut sich die Rentenversicherung - Sie steckt sich das nicht vererbbare Rentenversicherungskapital beim Tod in die eigene Tasche. Zu Beginn der Auszahlphase überlässt man gut ein Viertel seines angesparten Vermögens seinem Versicherer und muss darauf wetten und hoffen es ab 85 peu a peu wieder zurück zu erhalten.

Daher ist das auch eine beschönigende Aussage, das beim Riestern dem Sparer garantiert wird, das immer sein eingezahltes Geld in der Auszahlungsphase ihm (den Erben) zusteht. Ihm wird es zugerechnet, aber gestückelt ausgezahlt und dabei die Steuer abgezogen. Allerdings ca. ein Viertel bis ein Drittel steht ihm nur auf dem Papier zu und wird ihm erst auch gestückelt ab dem 85. Lebensjahr ausgezahlt.

Eine Investition in andere Sparformen, wo man frei über Ein- und Auszahlung und Vererbung verfügen kann und jährlich die Kapitalertragssteuer abzugelten hat, dass eine Rendite von ca. - (im Wort Minus) 20% schlagen muss, weil man damit rechnet mit 85 sein Geldvermögen weder verleben zu können noch zu wollen, müsste zu finden sein.

Entweder als Ergänzung oder als Alternative.

...eine Überlegung eines Riester-Sparers der nur seine Grundzulage erhält, die die Kosten des Riestervertrages decken. Also bin ich bloss  eine Verwahrgeldstelle einer staatlichen Zuwendung an die Finanzindustrie.


Da wiehert der Elch über Rentier liches Riester

Es steht jedem Riestersparer frei, kurz vor dem Renteneintritt den Vertrag zu kündigen. Zwar sind dann alle Zulagen und Steuerermäßigungen aus der Ansparphase zurück zu erstatten, aber die aus diesem Kapital erwirtschafteten Zinsgewinne nimmt einem niemand mehr. Eine nachgelagerte Stuer kommt dann auch nicht mehr zum Zuge. Insofern ist jeder flexibel und kann sich selbst vor Renteneintrott entscheiden, ob die lebenslange Rente genutzt oder ungenutzt werden soll. By the way, ich habe eine 20 Jährige Garantierente vereinbart, selbst bei meinem Ableben im ersten Jahr, wird die Rente noch 19 Jahre an meine Erben ausgezahlt.