Autor Thema: Jahressonderzahlung bei Freistellung ?  (Read 3003 times)

Lakai

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Jahressonderzahlung bei Freistellung ?
« am: 15.11.2018 15:54 »
Hallo,

ich bin seit August 18 für zwei Jahre zwecks Umschulung von der Arbeit freigestellt (ohne Bezüge). Zähle aber noch als Beschäftigter.
Bekomme ich in diesem Fall noch die Jahressonderzahlung ? Wenn ja, auch in 2019?

Lars73

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Antw:Jahressonderzahlung bei Freistellung ?
« Antwort #1 am: 16.11.2018 09:38 »
Für 2018 gibt es Anspruch (gekürzt um Monate ohne Bezahlung).
2019 nicht, wenn das ganze Jahr ohne Bezahlung freigestellt.