Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jahressonderzahlung bei Freistellung ?
(1/1)
Lakai:
Hallo,
ich bin seit August 18 für zwei Jahre zwecks Umschulung von der Arbeit freigestellt (ohne Bezüge). Zähle aber noch als Beschäftigter.
Bekomme ich in diesem Fall noch die Jahressonderzahlung ? Wenn ja, auch in 2019?
Lars73:
Für 2018 gibt es Anspruch (gekürzt um Monate ohne Bezahlung).
2019 nicht, wenn das ganze Jahr ohne Bezahlung freigestellt.
Navigation
[0] Message Index
Go to full version