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Jahressonderzahlung bei Freistellung ?

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Lakai:
Hallo,

ich bin seit August 18 für zwei Jahre zwecks Umschulung von der Arbeit freigestellt (ohne Bezüge). Zähle aber noch als Beschäftigter.
Bekomme ich in diesem Fall noch die Jahressonderzahlung ? Wenn ja, auch in 2019?

Lars73:
Für 2018 gibt es Anspruch (gekürzt um Monate ohne Bezahlung).
2019 nicht, wenn das ganze Jahr ohne Bezahlung freigestellt.

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