Autor Thema: Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert  (Read 8852 times)

ToFo2206

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Guten Tag!

Im August 2017 stellte ich, zusammen mit einigen anderen Bediensteten, einen Höhergruppierungsantrag rückwirkend zum 01.01.2017, im Rahmen der neuen Entgeltordnung.
Auf schriftliche Nachfrage hin an das Personalamt, wurde uns dann vier Monate später zumindest eine Eingangsbestätigung zugesandt.
Seitens des Personalrates hieß es, dass die Abarbeitung der Anträge der Reihenfolges des Einganges entsprechen würde. Somit könne es etwas dauern.

Weitere zwei Monate später fiel dem Personalamt auf, dass es keine Arbeitsplatzbeschreibungen für unsere Tätigkeit gibt. Diese müssten zuerst erstellt werden. Nachdem die Arbeitsplatzbeschreibungen zusammen mit dem Vorgesetzten ausgearbeitet wurden, liegen diese nun "auf Halde". Der zuständige Amtsleiter wolle mit jedem Beschäftigten noch in ein Einzelgespräch, um über den Entwurf der Arbeitsplatzbeschreibung zu sprechen. Mutmaßlich sollen wohl auch einige (eingruppierungsrelevante) Sätze gestrichen oder verallgemeinert werden.
Das Problem ist nun aber, dass es überhaupt nicht zu diesen Gesprächen kommt. Seit Monaten werden wir hingehalten, immer mit der Aussage, man sei noch nicht dazu gekommen. Andere Themen gingen vor?!  :o

Wo setzt man als kleiner Arbeitnehmer nun am besten an? Den Personalrat zu fragen bringt erfahrungsgemäß leider nicht viel. Weiter oben anfragen? Dann wird der Amtsleiter ungehalten, weil es zu unangenehmen Nachfragen von außen kommt.

Ich würde mich über eure Meinungen freuen. Vielleicht hat der ein oder andere bereits eine ähnliche Erfahrung gemacht...

Viele Grüße
Thomas

Lars73

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #1 am: 19.11.2018 10:34 »
Schriftliche Einforderung der Bezahlung nach der sich ergebenen Entgeltgruppe und dann ggf. Klage um den Lohn einzufordern. Natürlich ist es auch Rolle des Personalrats da aktiv zu werden.

Miau!

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #2 am: 19.11.2018 10:40 »
Die Höhergruppierung wird also nur dem Anschein nach, aber gar nicht tatsächlich verzögert? Oder liegt eine unzutreffende Vorstellung von der Bedeutung des Wortes "scheinbar" vor?

ToFo2206

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #3 am: 19.11.2018 10:56 »
@Miau!
 :D Das scheinbar soll sich auf das nachfolgende bewusst , im Sinne einiger persönlicher Befindlichkeiten, beziehen. Ich habe das Wort voran gestellt, da es nach unserer Auffassung den Anschein hat, dass man die Höhergruppierung bewusst verzögert. Aus welchen Gründen auch immer. Passiert ist bis dato ja überhaupt nichts. Es kann ja genauso gut sein, dass dieses Vorgehen und die Dauer der Bearbeitung als normal anzusehen ist. Erfahrungswerte gibt es leider keine.

@Lars73
Das wäre die logische Variante. Jedoch sollte imho der Klageweg immer die letztmögliche Alternative sein. Denn man möchte/muss ja noch einige Jahre dort arbeiten.  Ich habe gesehen welcher Druck auf einen Arbeitnehmer seitens eines Arbeitgebers ausgeübt wird, wenn er sich wagt den Klageweg zu beschreiten. Ich denke nicht, dass man im Anschluss dort noch in Ruhe und Zufriedenheit arbeiten kann. Das wird immer mal wieder aufs Tablett gelegt werden...
Dennoch danke für deine Eingabe, ich werde mir diese Option auf jeden Fall offen halten  :)


Spid

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #4 am: 19.11.2018 11:03 »
Die von @Lars73 vorgetragene Möglichkeit des Handelns ist die einzige, die einem weiteren Verfall von Ansprüchen entgegenwirkt - wobei ein großer Teil der sich aus dem Antrag auf Höhergruppierung ergebenden Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bereits verfallen ist, so er nicht rechtswirksam geltend gemacht wurde.

Lars73

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #5 am: 19.11.2018 11:04 »
Es sei noch darauf hingewiesen, dass grundsätzlich Ansprüche für 2017 und auch einige Monate 2018 schon verfallen sind. Zwar werden vermutlich die wenigsten Arbeitgeber die tarifliche Ausschlussfrist anwenden. Aber eigentlich hätte man 6 Monate nach dem Antrag schriftlich das Geld einfordern müssen. Es ist zumindest ein Risiko es nicht getan zu haben und sollte zumindest jetzt in Betracht gezogen werden.

Grundsätzlich kann der Personalrat gegen die Situation vorgehen und später ggf. Klage gegen die Dienststelle erhaben.

Grundsätzlich ist natürlich eine Petition an die Leitung möglich.

wedo

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #6 am: 19.11.2018 11:22 »
Ein weiteres Problem das sich ergibt, ist der Zeitpunkt der Stellenbeschreibung. Da diese ja erst 2018 erstellt wurde und somit nicht den Stand der Überleitung entspricht. Da sind Streitigkeiten meiner Ansicht nach vorprogrammiert wenn der AG dem Antrag nicht stattgibt. Wobei der AG, meines Wissens, in diesem Fall die Beweislast hat, was dem AN zum 31.12.16 für Tätigkeiten übertragen wurden
« Last Edit: 19.11.2018 11:26 von wedo »

ToFo2206

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #7 am: 19.11.2018 11:54 »
@wedo:
Auf Anraten des Personalrates haben wir einen Anhang zur Arbeitsplatzbeschreibung hinzugefügt. Dieser beschreibt in einem Satz, dass die Arbeitsplatzbeschreibung zur Hilfestellung analog zum gestellten Antrag gemäß §29b dient. Damit sollte die Ausschlussfrist von 6 Monaten keine Anwendung finden.

Die Arbeitsplatzbeschreibung gibt zwar nur den IST-Zustand wieder, jedoch können wir auch unabhängig davon bis 2013 nachweisen, welche dauerhaft auszuführenden Tätigkeiten uns übertragen wurden (Organigramm, Verfügungen, etc.), die nun zu einer Höhergruppierung führen müssten.

@Lars73:
Wie würde man denn das Geld korrekt einfordern? Hiermit fordere ich Sie auf....?
Über die Auszahlungskorrektur (lt. PR ist es ja keine Nachzahlung) mache ich mir weniger Sorgen. Da der Antrag fristgerecht vor dem 31.12.2017 gestellt wurde, sollte wie oben schon genannt, die Ausschlussfrist keine Anwendung finden. Zumindest verstehe ich das so. Ich lasse mich aber auch gerne belehren  ;)

Spid

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #8 am: 19.11.2018 12:05 »
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen nach 6 Monaten, so sie nicht geltend gemacht wurden (§37 TVÖD). Der oft gehörte Hinweis, es gelte die speziellere Frist aus §29b TVÜ-VKA, bezieht sich einzig auf die Antragstellung, nicht auf sich daraus ergebende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Die Geltendmachung muss eine ernsthafte Leistungsaufforderung darstellen. Bei einem Zahlungsanspruch muß der Anspruch grundsätzlich nach Grund und Höhe angegeben werden (BAG Urteil vom 17.04.2002 - 5 AZR 644/00)
« Last Edit: 19.11.2018 12:29 von Spid »

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #9 am: 19.11.2018 16:33 »
Ein weiteres Problem das sich ergibt, ist der Zeitpunkt der Stellenbeschreibung. Da diese ja erst 2018 erstellt wurde und somit nicht den Stand der Überleitung entspricht. Da sind Streitigkeiten meiner Ansicht nach vorprogrammiert wenn der AG dem Antrag nicht stattgibt. Wobei der AG, meines Wissens, in diesem Fall die Beweislast hat, was dem AN zum 31.12.16 für Tätigkeiten übertragen wurden

Aus meiner Sicht verhalten sich AG, die aufgrund des Inkrafttretens der EGO eine Arbeitsplatz-, Tätigkeits- oder Stellenbeschreibung fordern, tarifrechtswidrig. Gemäß § 29a Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA findet "eine Überprüfung und Neufeststellung der Eingruppierungen [...] aufgrund der Überleitung in die Entgeltordnung für den Bereich der VKA nicht statt". Bis zum 31.12.2016 wurde der Beschäftigte ja auch nach einer Entgeltgruppe vergütet, die sich wiederum aus den Vergütungsgruppen des BAT heraus speiste.
Wenn der AG es versäumte, vor Inkrafttreten der EGO eine sinngerechte Stellenbewertung durchzuführen und mehr nach dem "alea iacta est"-Prinzip die Vergütungs- bzw. Entgeltgruppe "würfelte", dann geht das nach meinem Dafürhalten nicht zu Lasten des AN.
Folglich braucht sich ein AN nicht darauf zurückverweisen lassen, es müsse noch eine Tätigkeitsdarstellung und -bewertung stattfinden, sondern der AG ist hier notfalls im Klagewege auf tarifrechtskonforme Bearbeitung der Anträge zu verpflichten.

Spid

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #10 am: 19.11.2018 17:06 »
Im Ergebnis sicher richtig, die Herleitung über den §29a aber nicht tragend. Dieser regelt allein die Überleitung, mit Antragstellung geht es um eine Höhergruppierung aus diesem Überleitungsergebnis.

wedo

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Antw:Höhergruppierung wird scheinbar bewusst verzögert
« Antwort #11 am: 20.11.2018 08:27 »
Hier hilft das Nachweisgesetz weiter.
Nach LAG Hamm 2.7.1998 – 4 Sa 339/96 –, AuR 1998, 331

Gehen Unklarheiten im schriftlichen Nachweis der Vergütungsgruppen oder der Tätigkeitsmerkmale aus den Fallgruppen zu Lasten des Arbeitgebers. Beruft sich die/der Beschäftigte auf eine für sie/für ihn günstigere Eingruppierung, hat deshalb nicht mehr die/der Beschäftigte, sondern der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die/der Beschäftigte die tatsächlichen Voraussetzungen der angegebenen Entgelt- und Fallgruppe nicht erfüllt.