Hallo in die Runde =)
wir haben hier folgenden Sachverhalt, da ich mir unsicher bin, hoffe ich auf eure Untersützung.
Ein Kollege hatte im September 2 Wochen Urlaub und ist danach erkrankt.
Seit dieser Zeit hat sein Vertreter die Tätigkeiten übernommen.
Der Erkrankte hat die EG 10 und der Vertreter die EG8.
Meiner Auffassung nach müsste gemäß §14 TVöD der Vertreter ab dem ersten Urlaubstag nun eine "Zulage" von 4,5 v.H. seines Tabellenentgeltes erhalten. Sehe ich das richtig? oder wie wäre dieser Sachverhalt zu bewerten?
Vielen Dank schonmal vorab