Hallo zusammen.
Bei der Befreiung der Ausbildungs- und Prüfungspflicht heißt es:
Von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht sind Beschäftigte befreit
a) mit einer mindestens zwanzigjährigen Berufserfahrung bei einem Ar-beitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleich-baren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber, ...
Bedeutet das ein Arbeitgeber (ein und derselbe) oder können das auch mehrere sein?
10 Jahre bei dem ersten AG (TVÖD) dann Wechsel innerhalb des TVÖD zum nächsten AG.