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Erschwerniszulage

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thebiba:
Hallo.

Wo wird denn geregelt, wem Erschwerniszuschläge zustehen und wem nicht?
Bei uns bekommen die Mitarbeiter der Kläranlage, des Wasserwerks sowie des Bauhof´s eine Schmutzzulage.
Wir in den Bädern bekommen diese nicht, würde uns laut Personalamt nicht zustehen.
Werde aus §19 TVÖD nicht schlau.

Über Infos würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank  :)

wap:
Hallo Thebiba,

beachte den Satz 2 in §19 (1)

§ 19 Erschwerniszuschläge
(1) 1Erschwerniszuschläge werden für Arbeiten gezahlt, die außergewöhnliche Erschwernisse beinhalten. 2[i]Dies gilt nicht für Erschwernisse, die mit dem der Eingruppierung zugrunde liegenden Berufs- oder Tätigkeitsbild verbunden sind.[/i]


Für welche Arbeiten soll es denn eine Schmutzzulage in eurem Bereich geben? Diese gibt es nur für übertragene Tätigkeiten die du ausführst und eben nicht zu deinem Berufsbild gehören. Die üblichen Arbeiten in deinem Beruf sind in deiner Eingruppierung berücksichtigt. Sonst würde ja jeder Handwerker automatisch einen Erschwerniszuschlag erhalten.
Ob die Zulagen für das Wasserwerk und den Bauhof bei euch so korrekt sind, kann man so ohne weiteres nicht sagen.

Miau!:

--- Zitat von: thebiba am 20.11.2018 15:20 ---
Mitarbeiter der Kläranlage, des Wasserwerks sowie des Bauhof´s

--- End quote ---

Hat bei "des Wasserwerks" die Accent-Aigu-Taste nicht funktioniert, oder wieso hast Du es versehentlich richtig und nicht genauso falsch geschrieben wie "des Bauhofs"?

yamato:
Als wäre es nie weg gewesen sind alle wichtigen Akteure wieder da in unserem neuen "alten Forum".

Jetzt fehlt nur noch ein 200 Seiten Thread über die Flüchtlingspolitik und ich bin glücklich  8)  ::)

Servus:
Bezüglich der Erschwerniszulage / Erschwerniszuschläge würde ich auf § 19, Abs. 5, S. 1 TVÖD verweisen. Die ich wie folgt zitiere: "Die zuschlagspflichtigen Arbeiten und die Höhe der Zuschläge werden im Bereich der VKA landesbezirklich – für den Bund durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene - vereinbart.". Demnach ist hier meiner Kenntnis nach die jeweilige "örtliche Tarifvereinbarung" heranzuziehen, welche sich auf § 19 TVÖD bezieht und in der Regel vom Landesbezirk der Gewerkschaft mit dem jeweiligen Landes-KAV vereinbart werden. Gegebenenfalls hier am besten dann entweder bei der Personalstelle oder der zuständigen Gewerkschaft die entsprechende Vereinbarung anfordern, sofern dieses nicht anderweitig bereits online als Dokument verfügbar ist.

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