hallo,
erst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich selbst rechne auch mit einer Einstufung in Stufe 1.
Allerdings hatte ich die Hoffnung, dass für mich § 28 BBesG Abs. 2 S. 2 zutrifft:
"Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen."
Wir hatten nämlich hier den Fall, dass eine Kollegin aus der privatwirtschaft bei uns anfing, "draußen" 2,5 Jahre gearbeitet hat und ihr 2,5 Jahre angerechnet wurden. Somit wurde sie direkt verbeamtet. Allerdings wurden ihr eben aufgrund des Masterstudiums für die Erfahrungsstufe auch zwei Jahre angerechnet. Sie startete also in A13, Stufe 2.
Ich hatte die geringe Hoffnung, dass dies nicht nur bei der Erstfestsetzung berücksichtigt wird, sondern auch bei einer späteren Verbeamtung. Erscheint mir auch irgendwo etwas unfair, aber das ist Motzen auf hohem Niveau.