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Stufenfestsetzung gD
Forca82:
Moin moin,
ich habe mal eine Frage zur Stufenfestsetzung im gehobenen Dienst (Bund), da die Möglichkeit einer Verbeamtung im Raum steht.
Ich habe mal eine dreijährige Ausbildung gemacht und anschließend noch neun Monate in diesem Bereich als Sachbearbeiter gearbeitet.
Anschließend habe ich den Zivildienst geleistet - 9 Monate
Daran habe ich mein Studium der Verwaltung angeschlossen und an dessen Anschluss im gehobenen Dienst als Angestellter 18 Monate auf einer E9 gesessen.
Danach habe ich 6 Monate auf einer E11 gesessene und dann den Arbeitgeber gewechselt.
Nun arbeite ich seit ca. 30 Monaten auf einer E12 Stelle.
Mein AG eröffnet nun demnächst Verbeamtungen und ich würde gerne wissen, welche Stufe bei mir festgesetzt würde.
Meine Rechnung:
9 Monate Zivi
+ 54 Monate Tätigkeit im gehobenen Dienst
= 63 Monate (5 Jahre und drei Monate)
Würde ich damit in der dritten Erfahrungsstufe einsteigen?
Viele Grüße
Forca82
Bastel:
Du bekommst glaube ich 2 Jahre für die Qualifikation für den gehobenen Dienst abgezogen.
Ich hätte dementsprechend Stufe 2 gesagt. Kann aber auch sein, dass ich mich irre.
Yasper:
Dir werden für die Laufbahnbefähigung 1,5 Jahre abgezogen.
Falls dir alle Erfahrungszeiten angerechnet werden sollten, müsste die Rechnung folgendermaßen aussehen:
9 Monate Zivildienst
+ 54 Monate Erfahrungszeiten im gD
- 18
= 45 Monate (3 Jahre und 9 Monate)
Das würde bedeuten, dass du in Stufe 2 einsteigen würdest und in einem Jahr und 3 Monaten Stufe 3 erreichen würdest.
Forca82:
Alles klar, vielen Dank! Hatte mir sowas schon gedacht.
Noch eine Frage: Wird man noch fü 1,5 Jahre "auf Probe" verbeamtet oder wie läuft das dann ab?
Yasper:
Es kommt darauf an, wieviel Erfahrungszeit dir angerechnet wird.
Die Mindestprobezeit gem. § 31 Abs. 1 BLV beträgt jedoch 1 Jahr.
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