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Stufenfestsetzung gD

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biggy84:
Hallo ihr Lieben,

aus Gründen der Übersichtlichkeit, stelle ich meine Frage hier in diesem Thread, auch wenn es um den hD geht.

Ich habe 2016 als Tarifbeschäftigte angefangen (frisch nach der Uni) und nun nach 2,5 Jahren soll ich verbeamtet werden. Dies wäre zum 1.4.19 - da ich ab diesem Zeitpunkt die laufbahrechtlichen Voraussetzung bzgl. der Zeit erfülle.

Meine Frage ist nun, welche Erfahrungsstufe wird mir zugeordnet? Zwei Anrufe bei der zuständigen Personalstelle führten zu zwei verschiedenen Antworten. Nämlich Stufe 1 oder 2. Aber was stimmt nun? Soviel ich weiß, werden die 2,5 Jahre komplett angerechnet, um verbeamtet zu werden. Jetzt habe ich aber auch gelesen, dass ein Masterstudium mit 2 Jahren angerechnet wird. Diese 2 Jahre wurden mir als Tarifbeschäftigte damals nicht angerechnet, ich fing also in Stufe 1 an. Werden diese jetzt angerechnet?

Kann mir da jemand eine Antwort zu geben?
Ich hoffe es ist halbwegs verständlich.

Vielen Dank im Voraus und einen guten Start in 2019!

Eukalyptus:
Ohne Anspruch auf Richtigkeit:

Wie schon oben ausgeführt, wird die Zeit der Laufbahnausbildung (in deinem Falle fiktiv) abgerechnet. Beim hD sind das zwei oder 2,5 Jahre (da müsste ich mal nachschauen). Erst die Zeit danach kann für die Stufenlaufzeit angerechnet werden. Dein Master kann jedenfalls nicht angerechnet werden, da er notwendige Voraussetzung ist für die Laufbahn. Da du offenbar auch keine Wehrdienst/Zivildienstzeiten oder andere (teilweise) anrechenbare Arbeitszeiten vor dem Studium hast, dürfte das Stufe 1 bedeuten.

biggy84:
hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antwort. Ich selbst rechne auch mit einer Einstufung in Stufe 1.
Allerdings hatte ich die Hoffnung, dass für mich § 28 BBesG Abs. 2 S. 2 zutrifft:

"Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen."

Wir hatten nämlich hier den Fall, dass eine Kollegin aus der privatwirtschaft bei uns anfing, "draußen" 2,5 Jahre gearbeitet hat und ihr 2,5 Jahre angerechnet wurden. Somit wurde sie direkt verbeamtet. Allerdings wurden ihr eben aufgrund des Masterstudiums für die Erfahrungsstufe auch zwei Jahre angerechnet. Sie startete also in A13, Stufe 2.

Ich hatte die geringe Hoffnung, dass dies nicht nur bei der Erstfestsetzung berücksichtigt wird, sondern auch bei einer späteren Verbeamtung. Erscheint mir auch irgendwo etwas unfair, aber das ist Motzen auf hohem Niveau.

Gerda Schwäbel:
Rechtsgrundlage ist § 28 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG). Die Nichtberücksichtigung der 2,5 Jahre als Beschäftigte ergibt sich aus § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBesG "Beamten … werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 3 anerkannt: 1. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit … die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung … sind," i. V. m. § 21 Abs. 1 Bundeslaufbahnverordnung.

Die Anerkennung von zwei Jahren wegen des Masterabschlusses ergibt sich - wie Sie richtig vermuten - aus § 28 Abs. 2 Satz 2 BBesG: "Wird für die Einstellung ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss vorausgesetzt, sind Beamten dafür zwei Jahre als Erfahrungszeit anzuerkennen." Das gilt für Einstellungen seit 1.01.2016, trifft also auch auf Sie zu, hat sich aber offenbar noch nicht überall rumgesprochen. Ich gehe davon aus, dass Sie von Anfang an das Grundgehalt der Stufe zwei bekommen.

biggy84:
Vielen Dank. Das lässt mich nun doch ein wenig hoffen. Ich bin gespannt. :)

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