Hallo Zusammen.
Seit über 20 Jahren bin ich in derselben Dienststelle (Dienststelle 1) beschäftigt, die inzwischen Landesbetrieb geworden ist. 2006 haben wir eine Betriebstätte dazubekommen. 2017 eine weitere (Dienststelle 2). Da mein Arbeitsfeld immer weniger wird, wurde mir im Sommer angeboten, ein neues Gebiet in der Dienststelle 2 zu übernehmen.
Die Aufteilung der Arbeit zwischen Dienststelle 1 an Dienstort 1 und Dienststelle 2 an Dienstort 2 beträgt 2/5 zu 3/5. Mein Wohnort ist von Dienstort 1 weniger weit entfernt als von Dienstort 2. In Zeit ausgedrückt habe ich die fast doppelte Fahrtzeit zu Dienstelle 2. Schriftlich habe ich noch gar nichts.
Nun meine Frage: Ist ein Arbeitsbeginn direkt in der 2. Dienststelle für mich eine Dienstreise? Oder gilt das als Abordnung auf Dauer für 3 Tage in der Woche?
Ich gehöre zu den Tarifbeschäftigten, nicht zu den Beamten.
Viele Grüße
weißichnicht