Autor Thema: Wohnort, Dienstort 1 und Dienstort 2  (Read 3044 times)

weißichnicht

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Wohnort, Dienstort 1 und Dienstort 2
« am: 21.11.2018 10:12 »
Hallo Zusammen.

Seit über 20 Jahren bin ich in derselben Dienststelle (Dienststelle 1) beschäftigt, die inzwischen Landesbetrieb geworden ist. 2006 haben wir eine Betriebstätte dazubekommen. 2017 eine weitere (Dienststelle 2). Da mein Arbeitsfeld immer weniger wird, wurde mir im Sommer angeboten, ein neues Gebiet in der Dienststelle 2 zu übernehmen.
Die Aufteilung der Arbeit zwischen Dienststelle 1 an Dienstort 1 und Dienststelle 2 an Dienstort 2 beträgt 2/5 zu 3/5. Mein Wohnort ist von Dienstort 1 weniger weit entfernt als von Dienstort 2. In Zeit ausgedrückt habe ich die fast doppelte Fahrtzeit zu Dienstelle 2. Schriftlich habe ich noch gar nichts.
Nun meine Frage: Ist ein Arbeitsbeginn direkt in der 2. Dienststelle für mich eine Dienstreise? Oder gilt das als Abordnung auf Dauer für 3 Tage in der Woche?
Ich gehöre zu den Tarifbeschäftigten, nicht zu den Beamten.

Viele Grüße
weißichnicht
Viele Grüße
weißichnicht

Lars73

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Antw:Wohnort, Dienstort 1 und Dienstort 2
« Antwort #1 am: 21.11.2018 10:19 »
Das hängt von der Ausgestaltung ab und kann deshalb nur mit dem Landesbetrieb geklärt werden. Ggf. einfach mal einen Dienstreiseantrag stellen schon schauen was passiert. (Besser natürlich mit den zuständigen Stellen im klären und um klare Anweisungen bitten wie zu verfahren ist bzw. ggf. eigene Vorschläge machen.

D-x

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Antw:Wohnort, Dienstort 1 und Dienstort 2
« Antwort #2 am: 21.11.2018 10:59 »
Reisekostenrechtlich gibt es seit einer Weile den Begriff der 'Ersten Tätigkeitsstätte'. Wenn Du zu 60% an Dienstort 2 Deinen Dienst verrichtest, dürfte diese das sein. In jedem Fall sollte schriftlich festgehalten werden, was in Deinem Fall als solche festgelegt wird.
Eine Dienstreise vom Wohnort zur ersten Tätigkeitsstätte kommt jedoch in keinem Fall in Betracht.
Weitere steuerliche Beratung kann Dir Dein Steuerberater geben.

weißichnicht

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Antw:Wohnort, Dienstort 1 und Dienstort 2
« Antwort #3 am: 10.12.2018 09:40 »
Auch wenn es etwas spät kommt: Vielen Dank.
Viele Grüße
weißichnicht