Autor Thema: Eingruppierung und Stufenzuordnung (IT-Bereich)  (Read 260 times)

Kowl

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Hallo zusammen,

ich arbeite derzeit beim Land (TV-H, EG 10) im IT-Bereich und habe eine Zusage für eine IT-Admin Stelle beim Bund. Die Ausschreibung nennt ausdrücklich EG 11, mit dem Hinweis:

„Die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TV EntgO Bund und den vorliegenden persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 11. Sofern die Voraussetzungen (abgeschlossenes IT-Studium und/oder einschlägige Berufserfahrung) nicht erfüllt werden, erfolgt die Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe.“

Ich habe aktuell rund 9 Jahre und 2 Monate IT-Berufserfahrung (System- / Citrix-Administration, IT-Sicherheit nach BSI, Projektarbeit), aber kein Studium.

Nun wurde mir mitgeteilt, dass eventuell nur EG 10 möglich sei, da das Studium fehle.
Da in der Ausschreibung aber ausdrücklich „und/oder einschlägige Berufserfahrung“ steht, frage ich mich, wieso langjährige Praxis die fehlende formale Qualifikation tariflich ausgleichen kann.

Zusätzlich läuft bei mir eine Sicherheitsüberprüfung SÜ2-S (Sabotageschutz, keine Geheimhaltung), und durch meine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende wäre ein Beginn wahrscheinlich erst Mitte 2026.
Bis dahin hätte ich noch keine volle 10 Jahre Berufserfahrung.

Meine Fragen an euch:

1. Kann die Behörde bei der Stufenzuordnung die förderlichen Zeiten auf volle 10 Jahre „aufrunden“, wenn bis zum tatsächlichen Einstellungstermin nur noch wenige Monate fehlen?

2. Falls nicht: Wäre es zulässig bzw. sinnvoll, den Einstellungstermin so zu legen, dass die vollen 10 Jahre zum Startzeitpunkt erreicht sind und damit eine höhere Stufe (z. B. Stufe 5) gewährt werden kann?

3. Reicht nach eurer Erfahrung auch mehrjährige einschlägige Berufserfahrung aus, um ohne Studium dennoch in EG 11 eingruppiert zu werden – so, wie es der Hinweis in der Ausschreibung andeutet?

Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!

Gruß
Kowli

Bruce Springsteen

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung (IT-Bereich)
« Antwort #1 am: 12.11.2025 06:36 »
1. Kann die Behörde bei der Stufenzuordnung die förderlichen Zeiten auf volle 10 Jahre „aufrunden“, wenn bis zum tatsächlichen Einstellungstermin nur noch wenige Monate fehlen?
Nein! Es geht um "tatsächliche" Zeiten, nicht um "gefühlte" Zeiten.
2. Falls nicht: Wäre es zulässig bzw. sinnvoll, den Einstellungstermin so zu legen, dass die vollen 10 Jahre zum Startzeitpunkt erreicht sind und damit eine höhere Stufe (z. B. Stufe 5) gewährt werden kann?
Klar. Aber dann würde ich mich explizit bewerben mit frühstmöglichen Einstellungstermin zum .., wenn du die 10 Jahre dann voll hast. Wobei deine Stufe doch festgestellt wird und deine nächste Stufe dann nach - hier 10 Jahren - erhöht wird, oder?!
3. Reicht nach eurer Erfahrung auch mehrjährige einschlägige Berufserfahrung aus, um ohne Studium dennoch in EG 11 eingruppiert zu werden – so, wie es der Hinweis in der Ausschreibung andeutet?
Liegt im Ermessen der Behörde!

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung (IT-Bereich)
« Antwort #2 am: 12.11.2025 07:07 »
In Ergänzung dazu, wenn du sonst keinerlei berufliche Tätigkeiten hast, die als förderlich ansehbar wären, dann gäbe es noch die möglich sich eine Zulage nach §16.6 zu vereinbaren.

zu 3.) es geht hier darum dich als sonstiger Beschäftigter im Sinne des TV anzuerkennen.
Da beim Bund für die EG10 folgendes gilt:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der
Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Be-
schäftigte,
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent-
sprechende Tätigkeiten ausüben.

 (Anm. in TV-L und beim TVöD gibt es zu dieser Fallgruppe noch eine zweite, die keine Ausbildung voraussetzt, da würde man dich in die EG11 eingruppieren können, auch ohne Ausbildung)
Da der Job eg11 entspricht und du die Voraussetzung in der Person nicht erfüllst, wirst du eine eg niedriger eingruppiert.

Insofern hat das alles seine Richtigkeit.
Was bleibt ist halt die Kompensation via Zulage oder nur zusagen, wenn sie dir vorab zusagen, dass du sie dir den Status sB anerkennen.

Kowl

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung (IT-Bereich)
« Antwort #3 am: 12.11.2025 11:12 »
In der Stellenausschreibung steht, dass die Eingruppierung in EG 11 erfolgt, wenn die Voraussetzungen (abgeschlossenes Studium und/oder Berufserfahrung) erfüllt sind. Ich frage mich warum mir "nur" die EG 10 angeboten wird, obwohl ich die erforderliche Berufserfahrung mitbringe...

Ich sehe das eher als Versuch, erstmal niedriger anzubieten und zu schauen, wie ich reagiere. Ein Wechsel von TV-H EG 10 zu TVÖD Bund EG 10 lohnt sich für mich finanziell eigentlich nicht – das wäre kaum ein Grund für einen Wechsel. Aber das muss ich dann letztlich selbst abwägen, welche anderen Faktoren noch für einen Wechsel sprechen könnten.

Organisator

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung (IT-Bereich)
« Antwort #4 am: 12.11.2025 11:23 »
In der Stellenausschreibung steht, dass die Eingruppierung in EG 11 erfolgt, wenn die Voraussetzungen (abgeschlossenes Studium und/oder Berufserfahrung) erfüllt sind. Ich frage mich warum mir "nur" die EG 10 angeboten wird, obwohl ich die erforderliche Berufserfahrung mitbringe...

Ich sehe das eher als Versuch, erstmal niedriger anzubieten und zu schauen, wie ich reagiere. Ein Wechsel von TV-H EG 10 zu TVÖD Bund EG 10 lohnt sich für mich finanziell eigentlich nicht – das wäre kaum ein Grund für einen Wechsel. Aber das muss ich dann letztlich selbst abwägen, welche anderen Faktoren noch für einen Wechsel sprechen könnten.

Das Feststellen der einschlägigen Berufserfahrung als Ersatz für das Studium ist für die Behörde einigermaßen aufwänding und erfahrungsgemäß eher unüblich. Von daher würde ich der Behörde sagen, dass du bereit bist, für eine E11 (mit Stufe nach Wahl) bereit bist, den Job anzutreten; ansonsten nicht. Sollen die sich mal Gedanken machen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung (IT-Bereich)
« Antwort #5 am: 12.11.2025 18:42 »
In der Stellenausschreibung steht, dass die Eingruppierung in EG 11 erfolgt, wenn die Voraussetzungen (abgeschlossenes Studium und/oder Berufserfahrung) erfüllt sind. Ich frage mich warum mir "nur" die EG 10 angeboten wird, obwohl ich die erforderliche Berufserfahrung mitbringe...

Ich sehe das eher als Versuch, erstmal niedriger anzubieten und zu schauen, wie ich reagiere. Ein Wechsel von TV-H EG 10 zu TVÖD Bund EG 10 lohnt sich für mich finanziell eigentlich nicht – das wäre kaum ein Grund für einen Wechsel. Aber das muss ich dann letztlich selbst abwägen, welche anderen Faktoren noch für einen Wechsel sprechen könnten.
Das interpretierst du falsch, bzw. der Text in der Ausschreibung ist missverständlich oder besser gesagt Falsch.
Es geht alleinig um den tariflichen Begriff sonstiger Beschäftigter und nicht Berufserfahrung.

Klar kann ein AG einfach dich als sB ansehen, auch wenn du es nicht bist und dir entsprechend eine falsch Eingruppierung verkünden und bezahlen.
Und umgekehrt kannst du wenn er dich nicht als sB ansieht es einklagen, kannste aber idR knicken, da vor Gericht die kriterien schon recht hart sind, da Berufserfahrung nicht automatisch zu der Eigenschaft sB führt

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung und Stufenzuordnung (IT-Bereich)
« Antwort #6 am: 12.11.2025 18:44 »
Am Ende bestimmst alleinig du ob du den Job zu den angebotenen Konditionen annimmst.
Und wenn der AG nicht flexibel genugboder gewillt ist, dann ….