Hallo zusammen,
ich arbeite derzeit beim Land (TV-H, EG 10) im IT-Bereich und habe eine Zusage für eine IT-Admin Stelle beim Bund. Die Ausschreibung nennt ausdrücklich EG 11, mit dem Hinweis:
„Die Eingruppierung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TV EntgO Bund und den vorliegenden persönlichen Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 11. Sofern die Voraussetzungen (abgeschlossenes IT-Studium und/oder einschlägige Berufserfahrung) nicht erfüllt werden, erfolgt die Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe.“
Ich habe aktuell rund 9 Jahre und 2 Monate IT-Berufserfahrung (System- / Citrix-Administration, IT-Sicherheit nach BSI, Projektarbeit), aber kein Studium.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass eventuell nur EG 10 möglich sei, da das Studium fehle.
Da in der Ausschreibung aber ausdrücklich „und/oder einschlägige Berufserfahrung“ steht, frage ich mich, wieso langjährige Praxis die fehlende formale Qualifikation tariflich ausgleichen kann.
Zusätzlich läuft bei mir eine Sicherheitsüberprüfung SÜ2-S (Sabotageschutz, keine Geheimhaltung), und durch meine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende wäre ein Beginn wahrscheinlich erst Mitte 2026.
Bis dahin hätte ich noch keine volle 10 Jahre Berufserfahrung.
Meine Fragen an euch:
1. Kann die Behörde bei der Stufenzuordnung die förderlichen Zeiten auf volle 10 Jahre „aufrunden“, wenn bis zum tatsächlichen Einstellungstermin nur noch wenige Monate fehlen?
2. Falls nicht: Wäre es zulässig bzw. sinnvoll, den Einstellungstermin so zu legen, dass die vollen 10 Jahre zum Startzeitpunkt erreicht sind und damit eine höhere Stufe (z. B. Stufe 5) gewährt werden kann?
3. Reicht nach eurer Erfahrung auch mehrjährige einschlägige Berufserfahrung aus, um ohne Studium dennoch in EG 11 eingruppiert zu werden – so, wie es der Hinweis in der Ausschreibung andeutet?
Vielen Dank vorab für eure Unterstützung!
Gruß
Kowli