Autor Thema: Entgeltanspruch b. ständ. Vertretung höherwertiger Tätigkeit  (Read 67 times)

AndiS

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Hallo zusammen,
ich bitte um Hilfe und Rat bei folgendem Problem.
Ich Vertrete als E10 zwei E11 Kollegen. Nun wurde bei meiner damaligen Anfrage an die Personalabteilung bei welcher ich um die Höhergruppierung bat, mir mitgeteilt, dass die Kollegen auf Grund der höherwertigen Tätigkeit die sie ausüben, die E11 haben.
Wenn ich diese aber im Urlaub oder bei Krankheit vertrete dann führe ich diese Tätigkeit natürlich auch aus. (Seit 17 Jahren)
Nun will das Thema der Höhergruppierung erneut aufgreifen und bitte um Info eurerseits, ob ich rechtlich die Eingruppierung erreichen kann, oder ob sonst jemand ein Tipp hat.
Vielen Dank
Gruss Andi

MoinMoin

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Wer macht deine Tätigkeit, während du die E11 Tätigkeit der Vertretung machst?
Sind alle Arbeitsvorgänger der E11 Inhaber Tätigkeiten der EG11?
Sind alle deine AVs EG10?

Wie hoch ist, auf das Jahr betrachtet, der Anteil der EG11 Arbeitsvorgänge, die du vertritts.
Wenn du z.B. 30 Urlaubstage als VZ EG11 Vertritts, sind das bei einem 250 Tage Jahr
30/250 = also 12% EG11 Anteil.
Das ist dann noch nicht eingruppierungsrelevant.