Sehr geehrte Damen und Herren,
Möchte für mich ein wichtiges Thema ansprechen.
Bezüglich der Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit die ich seit dem 10.10.2024 ausübe. Ich bin derzeit nach E9a eingestuft. Die Personalabteilung hat eine Anforderung von mindestens 50 % für die spezifische Aufgabenbeschreibung in meiner Tätigkeitsdarstellung festgelegt.
Allerdings bin ich der Auffassung, dass möglicherweise auch eine Erfüllung von einem Drittel (1/3) der Anforderungen in der TD ausreichend sein könnte. Daher möchte ich gerne wissen, ob es hierfür klare Vorgaben oder verbindliche Regelungen gibt.
Auf was muss ich noch achten, wenn ich den Antrag für die höherwertige Tätigkeit nach § 17 beantrage?
Vorab vielen Dank....