Nach § 14 Bundesurlaubsgesetz bemisst sich das Urlaubsentgelt (also das Entgelt, das für die Zeit des bezahlten Erholungsurlaubs gezahlt wird - nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, (mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes).
Von dieser Regelung kann in Tarifverträgen abgewichen werden. So haben die Tarifvertragsparteien in § 21 TVöD eine Regelung geschaffen, die zu einem ähnlichen Ergebnis führt, aber nicht identisch ist:
- Das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden weitergezahlt.
- Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. (Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 3.
In der Theorie ist die Berechnung des sogenannten Urlaubsaufschlags ganz einfach. Wenn Sie im November 8 Tage Urlaub in Anspruch nehmen, dann berechnen Sie zuerst die Entgeltbestandteile, die Sie in den Monaten August, September und Oktober erarbeitet haben. Die Summe teilen Sie dann durch 65 und das Ergebnis multiplizieren Sie mit 8 (der Anzahl der Urlaubstage).
Das gilt aber nur, wenn Sie im Durchschnitt auf eine Fünftagewoche kommen. Bei der 6-Tagewoche teilt man durch 78, bei der Viertagewoche durch 57 und bei der Dreitagewoche durch 39.
Für jemanden, der im Schichtdienst oder Wechselschichtdienst arbeitet, ist ein Urlaubsaufschlag von 14,62 € pro Tag („Für 8 Tage Urlaub 117 €“ - die Worte „pro Tag“ sind wohl beim Umbauen des Satzes versehentlich stehen geblieben), nicht ungewöhnlich. Und dass jemand bei seinem Arbeitgeber schon 48 Urlaubstage hatte, ist auch nicht ungewöhnlich (ich hatte bei meinem aktuellen Dienstherrn schon mehr als 600). Da Wechselschichtarbeitende gerne mal 36 Urlaubstage im Jahr haben, geht das bei diesem Personenkreis noch schneller.