Autor Thema: Berechnung Urlaubsausgleichsgeld  (Read 19675 times)

DarkRanger

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Berechnung Urlaubsausgleichsgeld
« am: 14.11.2018 14:23 »
Hallo zusammen,

hat jemand einen Link / verständliche Berechnung wie das Urlaubsausgleichsgeld für Angestellte des Bundes im Schichtdienst  berechnet wird? Also ich meine nicht das zusammengelegte ehemalige  Urlaubs/Weihnachtsgeld sondern das Geld, welches für jeden genommenen Urlaubstag miti den Zulagen ausgezahlt wird.

blacksoldier

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Antw:Berechnung Urlaubsausgleichsgeld
« Antwort #1 am: 21.11.2018 13:25 »
Ihr bekommet für Urlaubstage Geld ? Wie denn das ? Steht das im TVÖD ? Hätt ich auch gern.

DarkRanger

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Antw:Berechnung Urlaubsausgleichsgeld
« Antwort #2 am: 21.11.2018 13:34 »
Ja, genau. Das hat mich auch überrascht. Für 8 Tage Urlaub 117 € pro Tag. Deswegen meine Nachfrage hier. Ich hab keine Lust auf eine plötzliche Rückzahlungsforderung. Bei 48 Uralubstagen wäre das schon eine ganze Menge.

blacksoldier

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Antw:Berechnung Urlaubsausgleichsgeld
« Antwort #3 am: 21.11.2018 13:45 »
Ja klar, 117 € und 48 Tage Urlaub.  Ich glaub das Rauch und Trinkverbot im Dienst hat schon seine Berechtigung.

Miau!

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Antw:Berechnung Urlaubsausgleichsgeld
« Antwort #4 am: 21.11.2018 14:12 »
 ;D ;D ;D

Yvonnchen

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Antw:Berechnung Urlaubsausgleichsgeld
« Antwort #5 am: 21.11.2018 16:47 »
117 € pro Tag ... Bei 48 Uralubstagen wäre das schon eine ganze Menge.
:o

Gerda Schwäbel

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Antw:Berechnung "Urlaubsausgleichsgeld"
« Antwort #6 am: 21.11.2018 17:49 »
Nach § 14 Bundesurlaubsgesetz bemisst sich das Urlaubsentgelt (also das Entgelt, das für die Zeit des bezahlten Erholungsurlaubs gezahlt wird -  nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, (mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes).
Von dieser Regelung kann in Tarifverträgen abgewichen werden. So haben die Tarifvertragsparteien in § 21 TVöD eine Regelung geschaffen, die zu einem ähnlichen Ergebnis führt, aber nicht identisch ist:
  • Das Tabellenentgelt sowie die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden weitergezahlt.
  • Die nicht in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile werden als Durchschnitt auf Basis der dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorhergehenden letzten drei vollen Kalendermonate (Berechnungszeitraum) gezahlt. (Ausgenommen hiervon sind das zusätzlich für Überstunden und Mehrarbeit gezahlte Entgelt (mit Ausnahme der im Dienstplan vorgesehenen Überstunden und Mehrarbeit), Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen sowie besondere Zahlungen nach § 23 Abs. 2 und 3.
In der Theorie ist die Berechnung des sogenannten Urlaubsaufschlags ganz einfach. Wenn Sie im November 8 Tage Urlaub in Anspruch nehmen, dann berechnen Sie zuerst die Entgeltbestandteile, die Sie in den Monaten August, September und Oktober erarbeitet haben. Die Summe teilen Sie dann durch 65 und das Ergebnis multiplizieren Sie mit 8 (der Anzahl der Urlaubstage).
Das gilt aber nur, wenn Sie im Durchschnitt auf eine Fünftagewoche kommen. Bei der 6-Tagewoche teilt man durch 78, bei der Viertagewoche durch 57 und bei der Dreitagewoche durch 39.

Für jemanden, der im Schichtdienst oder Wechselschichtdienst arbeitet, ist ein Urlaubsaufschlag von 14,62 € pro Tag („Für 8 Tage Urlaub 117 €“ - die Worte „pro Tag“ sind wohl beim Umbauen des Satzes versehentlich stehen geblieben), nicht ungewöhnlich.  Und dass jemand bei seinem Arbeitgeber schon 48 Urlaubstage hatte, ist auch nicht ungewöhnlich (ich hatte bei meinem aktuellen Dienstherrn schon mehr als 600). Da Wechselschichtarbeitende gerne mal 36 Urlaubstage im Jahr haben, geht das bei diesem Personenkreis noch schneller.

DarkRanger

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Antw:Berechnung Urlaubsausgleichsgeld
« Antwort #7 am: 22.11.2018 21:52 »
Vielen Dank für das hämische Grinsen und die qualitativ hochwertigen Kommentare, aber ich erläutere den Unwissenden das gerne mit nüchternem Kopf:

30 Tage Urlaub

da wir im Schichtdienst arbeiten und für jeden Tag incl Sonn und Feiertage Urlaub nehmen müssen, gibt es einen Aufschlag von 12 Tagen damit wir auch wie jeder andere auf 6 Wochen Urlaub kommen.

Dazu gibt es pro 2 Monate Schichtdienst einen Urlaubstag extra. Macht bei 12 Monaten 6 Tage dazu.

Nun rechnen wir : 30 + 12 +6 =    48 wer hätte es gedacht.


Zum Urlaubsaufschlag: In der Tat waren es 115,45 pro Tag...natürlich Brutto....aber trotzdem. Deswegen bin ich etwas vorsichtig und fürchte eine Rückforderung oder einen passenden Erlass.