Autor Thema: Einstufung bei Neueinstellung Bundbehörde - förderliche Zeit?  (Read 6562 times)

max90

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Hallo zusammen,

mir liegt ein Angebot einer oberen Bundesbehörde vor, als Referent einzusteigen. Befristet auf circa 2 Jahre.
Davor habe ich schon circa 2 Jahre in der Privatwirtschaft gearbeitet (vergleichbar höherer Dienst).

In § 16 TVöD  (Stufen der Entgelttabelle) heißt es
"kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."

Also auch und gerade dann, wenn keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.

Die wollen mir aber, wie es hieß, als "Anfänger" nichts anrechnen und mich nur in Stufe 1 gruppieren. ???

Für mich ist das merkwürdig, denn die haben höchstwahrscheinlich keinen einschlägigen Anderen gefunden, um Ihren Personalbedarf  bei dieser Stelle zu decken. Sonst könnte ich wohl auch gar nicht ihr Favorit sein.

  • Wie rigoros / kulant ist das bei euch Usus mit diesen Anrechnungen von Berufserfahrung, wenn jemand von außen neu in den TVöD eintritt?
  • Was ist euer Eindruck (wollen die nicht oder können die nicht)? Wie würdet ihr vorgehen?
  • Absagen bei Angebot aus der Wirtschaft, welches meine förderlichen Erfahrungen mehr schätzt (liegt vor)?
  • Hat jemand eine Idee, was man alternativ für die Stufe 2 sonst heraushandeln könnte?

Herzlichen Dank für eure Tipps und Erfahrungen!
« Last Edit: 21.11.2018 22:55 von max90 »

Spid

  • Gast
Es ist halt eine Kann-Regelung, der AG könnte sie auch ohne jede Begründung überhaupt nicht anwenden. Du kannst signalisieren, daß Du für Stufe 1 nicht kommst, das kann dann dazu führen, daß Du Stufe 2 erhältst - oder daß man einen anderen Bewerber nimmt. Der einzige tarifgebundene AG im TVÖD Bund ist zwar die Bundesrepublik Deutschland, dies ist aber keine Gewähr für einheitliche Entscheidungen in solchen Angelegenheiten. Neben der Anrechnung förderlicher Zeiten besteht noch die Möglichkeit der Vorweggewährung des Entgelts einer höheren Stufe nach §16 Abs. 6 TVÖD. Ich sehe aber nicht unbedingt, daß man eine höhere Neigung hätte, dieses Instrument anstelle der Anerkennung förderlicher Zeiten zu wählen, zumal die tariflichen Voraussetzungen ähnlich sind.

Lars73

  • Gast
Wie genau ist es gelaufen. Das Angebot muss Stufe 1 sein. Dann kann man ggf. durch Verhandlungen mehr erreichen. Wenn man mehrere ähnlich qualifizierte Bewerber hat ist die Anrechnung der förderlichen Berufserfahrung schwierig.

Grundsätzlich müsstest du sagen du kommst nur für Stufe 2. Sie können dann Stufe 2 geben oder einen anderen Bewerber einstellen. Vielleicht auch fragen ob du nicht doch für Stufe 1 kommen willst. Es gibt aber das Risiko die Stelle zu verlieren.
Wenn man ein besseres Angebot hat sollte man das nehmen.
Im IT-Bereich hat man gute Chancen hinsichtlich Stufe. In anderen Bereichen kommt es auf die Bewerbersituation an. Es kommt auf Tätigkeitsfeld und Ort aber auch auf die konkrete Behörde an wie die Praxis hinsichtlich Stufe ist. Eventuell in der Telefonzentrale anrufen und darum bitten mit dem Personalrat verbunden zu werden. Vielleicht erfährst du da etwas ob es Chancen gibt.

Yasper

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Bei mir war es folgendermaßen:

Komplette Berufserfahrung (keine öffentlicher Dienst) wurde als förderliche Zeit anerkannt und ich wurde in Stufe 4 eingruppiert.

Ebenfalls obere Bundesbehörde.

Ich glaube, dass wenn die Behörde einen wirklich will, ist vieles möglich.