Hallo,
in Sachsen hat sich zum 1.11.2018 das Besoldungsgesetzt geändert. Unter anderem werden nun alle Wehr- und Zivildienstzeiten bei der Erfahrungszeit anerkannt (unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang).
Nun stellt sich folgende Frage:
Wenn ich vor dem 1.11.2018 verbeamtet wurde, aber meinen Bescheid zur Stufenfestsetzung erst nach dem 1.11.2018 erhalten habe, ist dabei das aktuelle Recht oder noch das alte Recht anzuwenden?
OE