Der Hinweis von Frau Schwäbel war super.
Ja, der Tipp war nicht schlecht, aber eher zufällig. Beim erstmaligen Kontakt mit diesem Tarifvertrag und partiellen Überfliegen des Textes war mir gar nicht aufgefallen, dass die Lösung in § 7
Abs. 2 TV FlexAZ steckt und ich mit der Auffassung, die Jahressonderzahlung hätte geleistet werden müssen, völlig falsch lag.
Danke für die Richtigstellung! Ich war jedenfalls erleichtert, als ich mich versichert hatte, dass ich in der Regelung für den Bund keinen entsprechenden Passus überlesen hatte.