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Altersteilzeit, Jahressonderzahlung, Weihnachtsgeld

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Andechser:
Hallo ins Forum,

folgendes Problem:

Ich befinde mich seit dem 01.11.2017 in einer zweijährigen Altersteilzeit (Blockmodell).

Heute habe ich meine Abrechnung für November 2018 bekommen. Kein Weihnachtsgeld!

Auf Anfrage hat mit der zuständige Mitarbeiter erklärt, dass ich keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung habe.

Für mich unverständlich.

2019 ist klar, da ich zum 01.12.2019 nicht mehr bei der Kommune (Bayern) beschäftigt bin.

Ich hoffe Ihr könnt mich aufklären.


 

Gerda Schwäbel:
Da hat der zuständige Mitarbeiter wahrscheinlich etwas verwechselt. Die Jahressonderzahlung 2018 steht Ihnen m. E. zu, weil Sie am 1. Dezember 2018 im Arbeitsverhältnis stehen. Das lese ich aus § 20 Abs. 1 TV-L und § 7 Abs. 1 TV FlexAZ. Was Sie nicht bekommen, ist ein Aufstockungsbetrag auf die Jahressonderzahlung (§ 7 Abs. 3 TV FlexAZ). Aber das gilt nicht nur für die Freistellungsphase.

Dude23:

--- Zitat von: Andechser am 22.11.2018 16:37 ---Auf Anfrage hat mit der zuständige Mitarbeiter erklärt, dass ich keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung habe.
--- End quote ---

Der Mitarbeiter hat ja sicherlich auch einen Grund genannt, oder?

Andechser:
Einen Grund hat er nicht genannt. Er hätte sich informiert.
Auch die Leistungszulage 2019 würde ich nicht erhalten.

Andechser:
Der Hinweis von Frau Schwäbel war super.
Hab mich in den § 7 TV FlexAZ eingelesen. Nun ist mir klar, dass das Teilweihnachtsgeld aus 2017, aufgeteilt auf die 12 Monate der passiven Phase, ausgezahlt wird. Sogenanntes ratiertes Entgeld.


Danke

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