Autor Thema: Bildungsurlaub  (Read 3528 times)

lowsounder

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 180
Bildungsurlaub
« am: 18.12.2018 10:05 »
Moin,

können die Kosten eines Bildungsurlaubs von dem AG übernommen werden im öffentlichen Dienst? Wenn zum Beispiel der Bildungsurlaub der Ausübung des Dienstes dienlich ist? 

Lars73

  • Gast
Antw:Bildungsurlaub
« Antwort #1 am: 18.12.2018 10:18 »
Für einen Bildungsurlaub grundsätzlich nicht. Soweit der Arbeitgeber darin eine Qualifizieurngsmaßnahme sieht kann er die Kosten tragen. (Es ist grundsätzlich möglich auch als Bildiungsurlaub beworbene Veranstaltungen als Fortbildung etc. zu besuchen.) Lediglich dienlich wird dem Arbeitgeber meist nicht reichen. Siehe § 5 TV-L zur Qualifizierung.

immerso

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Bildungsurlaub
« Antwort #2 am: 18.12.2018 15:54 »
Besteht eigentlich Anspruch auf den Bildungsurlaub bei ruhendem Arbeitsverhältnis?
Bestünde in dem Fall dann nicht ein Abgeltungsanspruch wie bei normalem Urlaub, ggf. zum Kündigungszeitpunkt?

Spid

  • Gast
Antw:Bildungsurlaub
« Antwort #3 am: 18.12.2018 16:03 »
Der TV-L trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Lars73

  • Gast
Antw:Bildungsurlaub
« Antwort #4 am: 18.12.2018 16:20 »
Welches Landesgesetz findet Anwendung? Ein Abgeltungsanspruch besteht nicht. Auch wird im ruhenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich kein Anspruch bestehen.