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Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"

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lowsounder:
Moin, ich bin IT´ler und sitz ohne Hochschulabschluss auf eine EG11 Stelle und werde wegen dem fehlenden HS Abschluss eine EG geringer eingestuft. Nun gibt es im TVÖD sowie im VKA Verfahrenswege wie man das Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" in der Entgeltordnung beschreiben kann. Werden die im TV-L genau so angewendet (da beim TVÖD und VKA exakt das selbe zu steht)?

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Lars73:
Grundsätzlich ist ein solches Vorgehen auch unter TV-L sachgerecht. Zu beachten sind aus Dienststellensicht ggf. bestehende Durchführungshinweise/Erlasse auf Landesebene sowie Ausführungen des Landesrechnungshofes. Wie konkret dein Arbeitgeber vorgeht lässt sich daraus allerdings nicht vorhersagen.

Es ist recht schwer den sonstigen Beschäftigten Status gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. In der Regel klappt es nur, wenn er dies auch will.

Pseudonym:

--- Zitat von: lowsounder am 23.11.2018 11:23 ---Moin, ich bin IT´ler und sitz ohne Hochschulabschluss auf eine EG11 Stelle und werde wegen dem fehlenden HS Abschluss eine EG geringer eingestuft. Nun gibt es im TVÖD sowie im VKA Verfahrenswege wie man das Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" in der Entgeltordnung beschreiben kann. Werden die im TV-L genau so angewendet (da beim TVÖD und VKA exakt das selbe zu steht)?

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=3

--- End quote ---

Im Endeffekt geht es um die Verwendungsbreite. Du kannst, wenn Du z.B. die doppelten Jahre eines Studiums als Berufserfahrung hast, mit Verwendungsbreite und gleichwertigen Fähigkeiten argumentieren. Also z.B.. 6 Jahre Berufserfahrung, in entsprechend anspruchsvoller Umgebung = Äquivalent zum Bachelor. Master entsprechend. Welches war die EG vor der jetzigen E10?


Wie Lars aber schon sagte: gegen den Willen der Dienststelle sehr schwierig.

lowsounder:
Gar keine... War vorher in der freien Wirtschaft. Hab aber zig Weiterbildungen und Fortbildungen in alle möglichen Bereiche der IT. Wäre also einsetzbar als Entwicker, Projektleiter, Ausbilder, Nutzerbetreuung, SysAdmin Bereich, Tester. Selbst Fühungs und Leitungserfahrung hab ich schon mehr als genug gesammelt (durch 12 Jahre Bundeswehr).

MoinMoin:
Wenn sie dich haben bzw. halten wollen, dann können sie dir tariflich auch ohne ABI eine E13 zahlen. Es muss nur der Wille bei der Verwaltung vorhanden sein, deine Fähigkeiten bzgl. der auszuübendenTätigkeiten und der zukünftigen möglichen auszuübenden Tätigketien entsprechend zu sehen und zu bewerten, sofern du  sie denn  hast.
Sie einzuklagen und von einem Richter nachweisen zu lassen, damit du tarifkonform bezahlt wirst (weil du tariflich gesehen ein sonstiger B bist) wird idR schwieriger.

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