Autor Thema: Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"  (Read 10228 times)

lowsounder

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Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« am: 23.11.2018 11:23 »
Moin, ich bin IT´ler und sitz ohne Hochschulabschluss auf eine EG11 Stelle und werde wegen dem fehlenden HS Abschluss eine EG geringer eingestuft. Nun gibt es im TVÖD sowie im VKA Verfahrenswege wie man das Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" in der Entgeltordnung beschreiben kann. Werden die im TV-L genau so angewendet (da beim TVÖD und VKA exakt das selbe zu steht)?

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Lars73

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #1 am: 23.11.2018 11:51 »
Grundsätzlich ist ein solches Vorgehen auch unter TV-L sachgerecht. Zu beachten sind aus Dienststellensicht ggf. bestehende Durchführungshinweise/Erlasse auf Landesebene sowie Ausführungen des Landesrechnungshofes. Wie konkret dein Arbeitgeber vorgeht lässt sich daraus allerdings nicht vorhersagen.

Es ist recht schwer den sonstigen Beschäftigten Status gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. In der Regel klappt es nur, wenn er dies auch will.

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #2 am: 23.11.2018 17:46 »
Moin, ich bin IT´ler und sitz ohne Hochschulabschluss auf eine EG11 Stelle und werde wegen dem fehlenden HS Abschluss eine EG geringer eingestuft. Nun gibt es im TVÖD sowie im VKA Verfahrenswege wie man das Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben" in der Entgeltordnung beschreiben kann. Werden die im TV-L genau so angewendet (da beim TVÖD und VKA exakt das selbe zu steht)?

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/181119_Definition_Vorgehen_sonstige_Beschaeftigte.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Im Endeffekt geht es um die Verwendungsbreite. Du kannst, wenn Du z.B. die doppelten Jahre eines Studiums als Berufserfahrung hast, mit Verwendungsbreite und gleichwertigen Fähigkeiten argumentieren. Also z.B.. 6 Jahre Berufserfahrung, in entsprechend anspruchsvoller Umgebung = Äquivalent zum Bachelor. Master entsprechend. Welches war die EG vor der jetzigen E10?


Wie Lars aber schon sagte: gegen den Willen der Dienststelle sehr schwierig.

lowsounder

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #3 am: 27.11.2018 14:16 »
Gar keine... War vorher in der freien Wirtschaft. Hab aber zig Weiterbildungen und Fortbildungen in alle möglichen Bereiche der IT. Wäre also einsetzbar als Entwicker, Projektleiter, Ausbilder, Nutzerbetreuung, SysAdmin Bereich, Tester. Selbst Fühungs und Leitungserfahrung hab ich schon mehr als genug gesammelt (durch 12 Jahre Bundeswehr).

MoinMoin

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #4 am: 28.11.2018 12:16 »
Wenn sie dich haben bzw. halten wollen, dann können sie dir tariflich auch ohne ABI eine E13 zahlen. Es muss nur der Wille bei der Verwaltung vorhanden sein, deine Fähigkeiten bzgl. der auszuübendenTätigkeiten und der zukünftigen möglichen auszuübenden Tätigketien entsprechend zu sehen und zu bewerten, sofern du  sie denn  hast.
Sie einzuklagen und von einem Richter nachweisen zu lassen, damit du tarifkonform bezahlt wirst (weil du tariflich gesehen ein sonstiger B bist) wird idR schwieriger.

lowsounder

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #5 am: 28.11.2018 15:01 »
Hmmm... also alles eine subjektive Sache. Na gut. Vielen Dank erstmal!

MoinMoin

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #6 am: 28.11.2018 15:07 »
Nein, durchaus objektiv. Nur wird z.B. von einem Studierten, durch seine Ausbildung davon ausgegangen, dass er eine entsprechende Verwendungsbreite und -tiefe hat. Ein sB muß dieses durch seine Vita und Personlichkeit nachweisen.
Oder einen Personaler finden, der es ihm einfach mal glaubt.

Spid

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #7 am: 28.11.2018 15:14 »
Das TBM „sonstiger Beschäftigter“ ist objektiv feststellbar, man ist sonstiger Beschäftigter oder man ist es nicht. Das ließe sich gerichtlich feststellen. Meistens ist man es nicht, weil die Tarifparteien einen absoluten Ausnahmetatbestand geschaffen haben, die Rechtsprechung ist ausgesprochen restriktiv.

lowsounder

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #8 am: 28.11.2018 15:30 »
Aber wenn es rein objektiv ist, dann muss es dazu doch eine abzuarbeitende Prüfbestimmung oder ähnliches geben oder?

Spid

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #9 am: 28.11.2018 15:33 »
Es gibt doch die tarifliche Norm und die jahrzehntelange Rechtsprechung des BAG.

MoinMoin

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #10 am: 28.11.2018 15:45 »
Aber wenn es rein objektiv ist, dann muss es dazu doch eine abzuarbeitende Prüfbestimmung oder ähnliches geben oder?
Ja, es müßte, wenn jemand sich die Mühe gemacht hätte eine solche zusammenzustellen.
Wenn man 15 jahre den Job macht an Wechselnden Arbeitsplätzen mit wechselnden Themen und entsprechende Arbeitszeugnisse vorweisen bzw. andere nachweise erbringen kann, dann besteht durchaus eine Chance von einem Richter als sB erkannt zu werden.
Wie Spid es ja schon sagte: Man ist es oder man ist es nicht. Manche denken sie wären es, sind es aber nicht, andere sind sich nicht bewußt, dass sie es sind und/oder klagen nicht.

lowsounder

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #11 am: 20.12.2018 11:38 »
...und wenn ich jetzt eine Stelle habe, die 2 komplett verschiedende Verwendungen beinhaltet? Auch wenn nicht geregelt ist, ob die Stelle 50:50 gesplittet ist oder ähnliches. Wäre das nicht ein Indiz auf bestimmte Verwendungsbreite wie sie für den sonstigen Beschäftigten gefordert wird?

Spid

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #12 am: 20.12.2018 11:48 »
Es wäre der Nachweis einer gewissen Verwendungsbreite, ob es der Nachweis der erforderlichen Verwendungsbreite wäre, bezweifele ich grundsätzlich, aber nicht in jedem Einzelfall.

lowsounder

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Antw:Tarifmerkmal "sonstige Beschäftigte"
« Antwort #13 am: 20.12.2018 12:03 »
Na das ist doch schon mal ein Anfang. Vielen Dank!